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Entscheidungen OLG München 05/1981 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG München 05/1981



Kosten und Gebühren; Abänderung der Festsetzung der Gebühren und Auslagen des beigeordneten Rechtsanwalts.
BRAGO § 128

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle darf seine Festsetzung der Gebühren und Auslagen des beigeordneten Rechtsanwalts nur dann abändern, wenn gegen sie Erinnerung eingelegt worden ist (im Anschluß an OLG München Rpfleger 1956, 28; gegen KG Rpfleger 1976, 110).

OLG München, Beschluß vom 20. Mai 1981 - 11 WF 646/81
JurBüro 1981, 1692 = Rpfleger 1981, 412

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