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Entscheidungen OLG Karlsruhe 11/1981 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Karlsruhe 11/1981



Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Regelunterhaltsverfahren; gesetzlicher Übergang der Unterhaltsforderung des Kindes gegen den nichtehelichen Vater auf Dritte.
BGB § 1615b; ZPO § 643

1. Der gesetzliche Forderungsübergang nach § 1615b BGB ist in dem Verfahren wegen Leistung des Regelunterhalts nach § 643 ZPO zu beachten, und nicht dem Anpassungsverfahren nach § 643a ZPO vorzubehalten.
2. Es ist im Rahmen der Amtsermittlung darüber Beweis zu erheben, ob und von wem in der Vergangenheit für das Kind Unterhalt geleistet worden ist.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. November 1981 - 11 U 35/81
DAVorm 1982, 214 [487]

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Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des volljährigen Kindes auf Unterhalt; Bestimmung der Art des Unterhalts durch die Eltern.
BGB § 1612

Bei einem volljährigen Kind setzt eine wirksame Bestimmung nach § 1612 Abs. 2 BGB das Einverständnis beider Elternteile voraus.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. November 1981 - 2 UF 129/80
FamRZ 1982, 521

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Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Bemessung des Unterhaltsanspruchs eines geschiedenen Ehegatten bei Scheidung einer Doppelverdienerehe; Berücksichtigung von Wohngeld.
BGB § 1578

1. Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, wonach bei Scheidung einer Doppelverdienerehe zur Bemessung des angemessenen Unterhalts auf die Summe der beiderseitigen Einkommen, nicht auf deren Differenz abzustellen ist (Abweichung von BGH FamRZ 1981, 539 = BGHF 2, 549).
2. Bei der Unterhaltsbemessung ist Wohngeld grundsätzlich jedenfalls dann nicht als Einkommen mit zu berücksichtigen, wenn der Unterhaltsberechtigte das Wohngeld bezieht (Abweichung von BGH FamRZ 1980, 771 = BGHF 2, 140).

OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. November 1981 - 2 UF 206/80
FamRZ 1982, 486 = Justiz 1982, 296 [Ls]

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Verfahrensrecht; Rechtsmittel; Ehewohnung und Hausrat; Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen eine nach Anhängigkeit des Scheidungsverfahrens erlassene einstweilige Anordnung bezüglich des Hausrats.
HausrVO § 13; ZPO §§ 620, 620c

Die Beschwerde gegen eine nach Anhängigkeit des Ehescheidungsverfahrens gemäß § 13 Abs. 4 HausrVO erlassene einstweilige Anordnung bezüglich des Hausrats ist unzulässig.

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 25. November 1981 - 16 WF 161/81
FamRZ 1982, 274

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Versorgungsausgleich; Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich; Versagung der Genehmigung; Verbot der Schlechterstellung in Rechtsmittelverfahren des Versorgungsausgleichs.
BGB §§ 1587b, 1587f, 1587o; FGG § 19; ZPO § 536

1. Eine von den Parteien in einer gerichtlichen Vereinbarung getroffene Regelung des Versorgungsausgleichs, die die Zahlung einer monatlichen Rente durch den Ausgleichspflichtigen im Wege des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs statt der Begründung von Rentenanwartschaften in gleicher Höhe durch Beitragszahlung gemäß § 1587b Abs. 3 BGB vorsieht, führt jedenfalls dann zu keinem angemessenen Ausgleich unter den Ehegatten, wenn für den Ausgleichsberechtigten nicht auf andere Weise ein zusätzlicher Ausgleich geschaffen wird. In einem solchen Falle ist die Genehmigung der Vereinbarung zu versagen.
2. Der Grundsatz des Verbots der Schlechterstellung (reformatio in peius) gilt auch in Rechtsmittelverfahren des Versorgungsausgleichs (gegen OLG Karlsruhe FamRZ 1981, 802).

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 26. November 1981 - 2 UF 29/80
FamRZ 1982, 503

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