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Entscheidungen OLG München 03/1981 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG München 03/1981



Verfahrensrecht; Stufenklage im Verbundverfahren (hier: Ansprüche auf Unterhalt und Zugewinn); Teilurteil.
ZPO §§ 254, 623, 629d, 704

1. Die Ansprüche auf Unterhalt und Zugewinn können im Verbund im Wege der Stufenklage geltend gemacht werden.
2. Über die einzelnen Stufen ist gegebenenfalls durch Teilurteil zu entscheiden; nur die Entscheidung über die letzte Stufe geht in das Verbundurteil ein.
3. Ein Teilurteil, das die Regelung für die Zeit nach der Scheidung erst vorbereitet (Auskunft - eidesstattliche Versicherung), ist für vorläufig vollstreckbar zu erklären; dem stehen weder § 629d noch § 704 Abs. 2 ZPO entgegen.

OLG München, Urteil vom 10. März 1981 - 13 UF 1196/80
FamRZ 1981, 481

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