Entscheidungen OLG Hamburg 05/1981
BGB §§ 157, 242, 1585c
Eine nach der Zustellung des Scheidungsantrages eines Ehegatten außergerichtlich abgeschlossene schriftliche Vereinbarung »für den Fall der Scheidung« und insbesondere der darin erklärte Unterhaltsverzicht des die Scheidung begehrenden Ehegatten werden nicht ohne weiteres dadurch hinfällig, daß der gestellte Scheidungsantrag zurückgenommen wird, das bei Abschluß der Vereinbarung bestehende Einverständnis über die Scheidung entfällt, und die Scheidung anschließend auf den alsbald nach der Rücknahme des Scheidungsantrages neu gestellten Antrag des anderen Ehegatten gegen den Widerspruch des zuerst die Scheidung begehrenden Ehegatten geschieden wird.
OLG Hamburg, Beschluß vom 4. Mai 1981 - 2 WF 67/81
FamRZ 1981, 968


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