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Entscheidungen OLG München 12/1981 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG München 12/1981



Familienvermögensrecht; Zugewinngemeinschaft; Zugewinnausgleich; Berechnungszeitpunkt bei der Scheidung; Wertermittlung des Anfangs- und Endvermögens; Wertermittlungskosten zur Feststellung des Endvermögens.
BGB §§ 1379, 1384

1. Bewertungsstichtag für das Endvermögen ist bei der Scheidung einer Ehe nicht der Tag der Einreichung, sondern der Tag der Zustellung des Scheidungsantrages.
2. Kann der Verkehrswert eines zum Endvermögen eines Ehegatten gehörenden Grundstücks zuverlässig nur mit Hilfe eines Sachverständigen ermittelt werden, so kann der Auskunftsgläubiger verlangen, daß der Auskunftsschuldner das Gutachten erstellen läßt und ihm übermittelt. Die Kosten für das Gutachten trägt der Auskunftsschuldner.

OLG München, Urteil vom 1. Dezember 1981 - 4 UF 234/81
FamRZ 1982, 279

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Unterhaltsrecht; Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens; keine volle Anrechnung der Schicht- und Feiertagszuschläge bei der Bemessung des Ehegatten- und Kindesunterhalts.
BGB §§ 1569, 1573, 1601 ff

Schicht- und Feiertagszuschläge gehen nur zu 2/3 in die Unterhaltsbemessung mit ein; 1/3 der Zuschläge steht dem Unterhaltsverpflichteten als Kompensation für die erheblichen Belastungen ungeschmälert zu.

OLG München, Urteil vom 8. Dezember 1981 - 4 UF 247/81
NJW 1982, 835

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Versorgungsausgleich; Wiederaufnahme eines Versorgungsausgleichsverfahrens; Unzulässigkeit einer Restitutionsklage.
BGB § 1587b; ZPO §§ 578, 580, 582

1. In Versorgungsausgleichsverfahren kommt die Wiederaufnahme in entsprechender Anwendung der §§ 578 ff ZPO in Betracht.
2. Hat eine Partei im Erstverfahren schuldhaft den Hinweis versäumt, daß die Auskunft des Rentenversicherungsträgers von falschen tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, steht § 582 ZPO der Zulässigkeit der Restitutionsklage entgegen.

OLG München, Beschluß vom 15. Dezember 1981 - 4 UF 83/81
FamRZ 1982, 314

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Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; Obliegenheit zu der Fortsetzung einer vollen Doppelverdienertätigkeit eines Ehegatten; Ausschluß des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit (hier: Strafanzeigen gegen den anderen Ehegatten und Anzeigen bei dessen Dienstvorgesetzten); »besonders gelagerter Härtefall« im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
BGB §§ 1361, 1579

1. Eine während der ehelichen Lebensgemeinschaft trotz zweier minderjähriger Kinder ausgeübte volle Doppelverdienertätigkeit eines Ehegatten muß nach der Trennung nicht ohne weiteres fortgesetzt werden; vielmehr sind bei der Beurteilung der Zumutbarkeit der Fortsetzung auch die durch die Trennung verursachte Änderung der Lebensumstände der Ehegatten, etwa in der Betreuung der minderjährigen Kinder, und/oder durch Wegfall eines zur finanziellen Anspannung führenden Grundes, zu berücksichtigen.
2. Zu der Frage, inwieweit Strafanzeigen gegen den anderen Ehegatten und Anzeigen bei dessen Dienstvorgesetzten seine Inanspruchnahme grob unbillig machen.
3. Ein »besonders gelagerter Härtefall« im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setzt ein überdurchschnittliches Maß grober Unbilligkeit voraus.

OLG München, Urteil vom 15. Dezember 1981 - 4 UF 138/81
FamRZ 1982, 270

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Umgangsrecht der Eltern mit ihren Kindern; Auslagenhaftung in Verfahren zur Regelung des Umgangsrechts.
KostO §§ 2, 94

Maßgeblich für die Kostenhaftung für Auslagen des Gerichts ist auch in Verfahren zur Regelung des Umgangsrechts die Veranlasserhaftung des § 2 KostO.

OLG München, Beschluß vom 22. Dezember 1981 - 11 WF 1357/81
JurBüro 1982, 750 = Rpfleger 1982, 161

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Kosten und Gebühren; Änderung der Kostengrundentscheidung; Wirkung auf einen Kostenfestsetzungsbeschluß.
ZPO §§ 103 ff

Ein Kostenfestsetzungsbeschluß verliert durch die Aufhebung und jede Änderung der zugrunde liegenden Kostenentscheidung auch bei sachlicher Übereinstimmung mit der aufhebenden Entscheidung seine Wirkung.

OLG München, Beschluß vom 28. Dezember 1981 - 11 W 2431/81
JurBüro 1982, 447 = Rpfleger 1982, 159 = AnwBl 1982, 124

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