Entscheidungen OLG Nürnberg 08/1981
BGB §§ 1569 ff, 1573, 1581
Zur Versagung eines Aufstockungsunterhalts aus Billigkeitsgründen, wenn der Unterhaltspflichtige nicht in der Lage ist, alle Unterhaltsansprüche zu erfüllen (hier: zweite Ehefrau und Kind) sowie seinen eigenen Unterhaltsbedarf zu befriedigen.
OLG Nürnberg, Urteil vom 3. August 1981 - 10 UF 257/81


Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; kein gesetzlicher Unterhaltsanspruch auf Abfindung in Kapital nach deutschem oder nach ägyptischem Recht.
BGB § 1361; ZPO §§ 916, 917
Ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch auf Abfindung in Kapital ist für getrennt lebende Ehegatten weder nach deutschem noch nach ägyptischem Recht vorgesehen und möglich.
OLG Nürnberg, Urteil vom 11. August 1981 - 7 UF 637/81


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