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Entscheidungen OLG Hamm 03/1981 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Hamm 03/1981



Verfahrensrecht; unanfechtbare Beweisanordnung des Amtsgerichts hinsichtlich der Anordnung einer psychologischen Untersuchung als Grundlage für eine spätere Entscheidung zum Umgangsrecht; keine Verpflichtung eines Dritten zu psychologischen Tests in Verfahren zur Regelung des Besuchsrechts.
FGG §§ 12, 15, 19, 33; GG Art. 2

1. Die in einem Verfahren über das elterliche Umgangsrecht ergehende Anordnung, ein Dritter habe sich der Exploration und Testungen durch einen psychologischen Sachverständigen zu unterziehen, greift in das Persönlichkeitsrecht des Dritten ein; diese Anordnung ist mit der Beschwerde anfechtbar.
2. Ein Dritter ist nicht verpflichtet, sich einer psychologischen Untersuchung und mit damit verbundenen Testverfahren zu unterziehen.

OLG Hamm, Beschluß vom 9. März 1981 - 4 WF 110/81
FamRZ 1981, 706

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Verfahrensrecht; Streitwert bei einseitiger Erledigungserklärung bei Säumnis des Gegners.
ZPO § 91a

Bei einseitiger Erledigungserklärung bleibt der ursprüngliche Streitwert auch dann Grundlage für die Gebührenberechnung, wenn der Gegner säumig ist, und gegen ihn Versäumnisurteil ergeht.

OLG Hamm, Beschluß vom 12. März 1981 - 23 W 662/80
JurBüro 1982, 597 = MDR 1982, 327 = AnwBl 1982, 75

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Kosten und Gebühren; Erstattung der Anwaltsbeschwerdekosten im Armenrecht.
BRAGO § 121

1. Der nach erfolgreicher Armenrechtsbeschwerde (Beschwerde in Verfahren auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe) für die erste Instanz, nicht aber für das Beschwerdeverfahren beigeordnete Rechtsanwalt kann seine Vergütung für das Beschwerdeverfahren nicht gegen die Staatskasse geltend machen.
2. Der Partei steht gegen die Staatskasse kein Anspruch auf Erstattung der dem Rechtsanwalt für das Beschwerdeverfahren geschuldeten Vergütung zu (gegen OLG Karlsruhe JurBüro 1980, 940).

OLG Hamm, Beschluß vom 18. März 1981 - 6 WF 547/80
JurBüro 1981, 930 = Rpfleger 1981, 322

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Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des volljährigen Kindes auf Unterhalt; Ausbildungsunterhalt; Anspruch einer auf Übernahme der vollen Kosten einer angemessenen Ausbildung einer in fester Bindung lebenden Studentin nach Ablauf der Regelstudienzeit.
BGB §§ 160 ff, 1360a, 1608, 1610; ZPO § 114; BSHG § 122

1. Nach Ablauf der Regelstudienzeit schuldet der grundsätzlich zum Unterhalt verpflichtete Vater seiner Tochter nur in eingeschränktem Umfange Unterhalt.
2. Zur Frage, ob das eheähnliche Zusammenleben eines Studenten den Unterhaltsanspruch gegen die Eltern berühren kann (entsprechende Anwendung des § 1608 S. 1 BGB).
3. Prozeßkostenvorschußpflicht des »Lebensgefährten« analog § 1360a Abs. 4 BGB?

OLG Hamm, Beschluß vom 23. März 1981 - 7 WF 90/81
FamRZ 1981, 493 = FRES 9, 386

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Verfahrensrecht; Vollziehung einer Leistungsverfügung.
ZPO §§ 927, 929

1. Zu der Vollziehung einer auf wiederkehrende Leistungen gerichteten einstweiligen Verfügung bedarf es der Parteizustellung, und grundsätzlich auch des Beginns der Zwangsvollstreckung.
2. Sind diese Voraussetzungen hinsichtlich der in der Vergangenheit liegenden Raten nicht eingehalten worden, so können auch die künftigen Raten trotz Nachholung der Vollziehung nicht mehr beigetrieben werden.

OLG Hamm, Beschluß vom 24. März 1981 - 1 UF 56/81
FamRZ 1981, 583

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Kosten und Gebühren; Reisekostenerstattung des vor dem Familiengericht postulationsfähigen, dort aber nicht residierenden Armenanwalts.
BRAGO § 126; ZPO § 78

Dem vor dem Familiengericht postulationsfähigen, dort aber nicht residierenden Rechtsanwalt sind aus der Staatskasse keine Reisekosten gemäß § 126 Abs. 1 BRAGO zu vergüten.

OLG Hamm, Beschluß vom 27. März 1981 - 6 WF 13/81
JurBüro 1981, 1220 = MDR 1981, 856 = Rpfleger 1981, 369

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