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Entscheidungen OLG München 07/1981 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG München 07/1981



Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes einer Klage auf Feststellung der nichtehelichen Vaterschaft und Leistung des Regelunterhalts.
GKG §§ 12, 14, 15, 17, 25; ZPO § 643

1. Bei der Bestimmung des Streitwertes einer Klage auf Feststellung der nichtehelichen Vaterschaft, verbunden mit der Leistung des Regelunterhalts, ist der Wert des Antrages auf Vaterschaftsfeststellung, der im Regelfalle mit 4.000 DM anzunehmen ist, mit dem Jahresbetrag des höchsten Regelbedarfsatzes zu vergleichen; der höhere von beiden Werten ist entscheidend. Etwaige von den Regelbedarfssätzen abrechenbare Beträge haben außer Betracht zu bleiben.
2. Grundsätze für die Festsetzung des Streitwertes des mit einer Klage auf Feststellung des Bestehens der nichtehelichen Vaterschaft verbundenen Anspruchs auf Verurteilung zur Zahlung von Regelunterhalt.

OLG München, Beschluß vom 17. Juli 1981 - 20 U 2069/81
JurBüro 1981, 1376 = DAVorm 1981, 681

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