Telefon
0941 / 59 55 00
Telefon

Entscheidungen OLG Frankfurt 01/1981 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Frankfurt 01/1981



Versorgungsausgleich; Einordnung und Erfassung von Kapitalversicherungen als Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge im Rahmen des Betriebsrentengesetzes; einschränkende Auslegung des »Leistungs-«Begriffs iSd § 1587a Abs. 2 Nr. 3 BGB.
BGB § 1587a

Trotz des Wortlauts in § 1587a Abs. 2 Nr. 3 BGB »Leistungen der betrieblichen Altersversorgung« sind Versorgungszusagen, die Leistung von Kapitalbeträgen zum Gegenstand haben, nicht nach den Vorschriften des Versorgungsausgleichs auszugleichen. Nicht maßgebend ist dabei, ob die fraglichen Leistungen Versorgungszwecken dienen, und zu dem Anwendungsbereich des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung gehören, sondern der Grundgedanke des Versorgungsausgleichs gemäß § 1587 Abs. 1 und § 1587a BGB, auch wenn ein Rentenwahlrecht besteht, solange dieses nicht ausgeübt ist.

OLG Frankfurt, Beschluß vom 13. Januar 1981 - 4 UF 77/80
FamRZ 1981, 280 = FRES 8, 154

Speichern Öffnen f-1981-01-13-077-80.pdf (71,00 kb)
_______________

Versorgungsausgleich; öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich bei Rentnern.
BGB §§ 1587a, 1587b

Der Versorgungsausgleich kann auch dann in der Form des Splittings oder Quasisplittings durchgeführt werden, wenn der Berechtigte bereits Altersruhegeld bezieht.

OLG Frankfurt, Beschluß vom 16. Januar 1981 - 1 UF 165/80
FamRZ 1981, 466

Speichern Öffnen f-1981-01-16-165-80.pdf (49,63 kb)
_______________

Vormundschaft und Pflegschaft; Amtsermittlung bei Anordnung einer Pflegschaft; rechtliches Gehör.
BGB § 1910; FGG § 12

1. Ein in einem Sozialgerichtsverfahren erstattetes Gutachten vermag eine Pflegschaftsanordnung dann nicht zu tragen, wenn zusätzlich neue Ermittlungen eine bessere und vollständigere Beurteilung der Geschäftsfähigkeit zulassen.
2. Der Anspruch auf rechtliches Gehör erfaßt auch ein im Amtsverfahren eingeholtes Gutachten über den Geisteszustand eines Beteiligten, selbst wenn dieser geschäftsunfähig sein sollte.

OLG Frankfurt, Beschluß vom 16. Januar 1981 - 20 W 810/80
FamRZ 1981, 399 = OLGZ 1981, 135

Speichern Öffnen f-1981-01-16-810-80.pdf (52,25 kb)
_______________

Elterliche Sorge; Sorgerechtsentziehung wegen Mißhandlung des Kindes.
BGB §§ 1632, 1666

1. Wenn der Freispruch von dem Vorwurf der Kindesmißhandlung aus subjektiven Gründen erfolgt ist, kann ein Eingriff in das Sorgerecht wegen unverschuldeten Versagens gerechtfertigt sein.
2. Bei wegen Körperverletzung erfolgter Verurteilung des Stiefvaters kann der Mutter das Sorgerecht nur belassen oder wieder eingeräumt werden, wenn eine Wiederholungsgefahr zu verneinen ist.
3. Das natürliche Elternrecht muß ausnahmsweise und solange zurücktreten, als mit der Herausnahme des Kindes aus der Pflegefamilie nicht unerhebliche körperliche oder seelische Schäden verbunden sind.

OLG Frankfurt, Beschluß vom 20. Januar 1981 - 20 W 781/80
FamRZ 1981, 308 = NJW 1981, 2524 = OLGZ 1981, 137 = FRES 8, 159

Speichern Öffnen f-1981-01-20-781-80.pdf (56,80 kb)
_______________

Familienvermögensrecht; Schenkungswiderruf bei Ehegatten wegen ehelicher Untreue.
BGB §§ 242, 530

1. Zu dem Begriff der Schenkung (unentgeltlichen Verfügung).
2. Zu dem Widerruf von Schenkungen unter Ehegatten (hier: bei vereinbarter Gütertrennung) wegen »groben Undanks«, auch unter dem rechtlichen Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage.
3. Eheliche Untreue allein stellt keine schwere Verfehlung gegenüber dem Ehegatten dar, der zu dem Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks führen könnte; vielmehr ist nur ein außergewöhnliches Fehlverhalten eines Ehegatten geeignet, die Voraussetzungen des § 530 BGB zu erfüllen.

OLG Frankfurt, Urteil vom 21. Januar 1981 - 7 U 146/80
FamRZ 1981, 778

Speichern Öffnen f-1981-01-21-146-80.pdf (70,12 kb)
_______________

Verfahrensrecht; Rechtsmittel; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unterbliebener und auch nicht vorgeschriebener Rechtsmittelbelehrung; deutschsprachiger Ausländer.
FGG § 22

Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn der von dem Amtsgericht über die Frist der Erstbeschwerde belehrte Beschwerdeführer aus der unterbliebenen und auch nicht vorgeschriebenen Rechtsmittelbelehrung durch das Landgericht gefolgert hat, die weitere Beschwerde sei unbefristet.

OLG Frankfurt, Beschluß vom 22. Januar 1981 - 20 W 30/81
OLGZ 1981, 147

Speichern Öffnen f-1981-01-22-030-81.pdf (47,46 kb)
Entscheidungen OLG Frankfurt 01/1981 - FD-Platzhalter-rund
Fachanwälte im Familienrecht gesucht

Aktuelles

Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022
Das Bundesministerium der Finanzen hat das >Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 be...
Düsseldorfer Tabelle 2022
Die »Düsseldorfer Tabelle« wurde zum 01.01.2022 geändert, im Wesentlichen bei den Bedarfssätzen min...
Neuer Artikel