Entscheidungen OLG Saarbrücken 1981
BGB §§ 1361, 1569, 1570, 1603; EheG § 58
1. Die Pflege und Erziehung eines 10-jährigen Kindes schließt die Verpflichtung zu einer Erwerbstätigkeit aus; auch eine Teilzeitbeschäftigung kann nicht erwartet werden.
2. Eine Verpflichtung zu einer Erwerbstätigkeit besteht auch dann nicht, wenn nicht das gemeinsame 10-jährige Kind, sondern ein wesentlich jüngeres außereheliches Kind Motiv und tatsächlicher Grund sein sollte, keiner Erwerbstätigkeit nachzugehen.
OLG Saarbrücken, Urteil vom 12. März 1981 - 6 UF 38/80
FRES 11, 286


Prozeßkostenhilfe; Vergütung des vor dem Inkrafttreten der Neufassung des § 123 BRAGO am 01.01.1981 beigeordneten Rechtsanwalts.
BRAGO §§ 123, 128, 134; PKHG Art. 5
Der Armenanwalt erhält, soweit seine Beiordnung vor dem 1. Januar 1981 erfolgt war, seine Gebühren nach den bis dahin geltenden Sätzen.
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 3. April 1981 - 6 WF 32/81
JurBüro 1981, 880


Versorgungsausgleich; Ausgleich einer Zusatzversorgung.
BGB § 1587a
1. Im Rahmen des Versorgungsausgleichs ist die am Ende der Ehezeit gültige Fassung einer Satzung des Versorgungsträgers maßgebend.
2. Die dynamische Zusatzrente nach § 53 der Satzung der Bundesbahnversicherungsanstalt ist nach Ablauf der Wartezeit unverfallbar.
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 9. April 1981 - 6 UF 93/80
FamRZ 1981, 681


Prozeßkostenhilfe; Vergütung des vor dem Inkrafttreten der Neufassung des § 123 BRAGO am 01.01.1981 beigeordneten Rechtsanwalts.
BRAGO §§ 123, 128, 134; PKHG Art. 5
Der Armenanwalt erhält, soweit seine Beiordnung vor dem 1. Januar 1981 erfolgt war, seine Gebühren nach den bis dahin geltenden Sätzen.
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 24. April 1981 - 6 WF 40/81
JurBüro 1981, 881


Unterhaltspflicht der Ehegatten im Trennungsfall; Einschränkung der aus der Ehe folgenden Solidaritätspflicht; Einschränkung der Unterhaltspflicht für die Dauer der Ausbildung; Wegfall der Unterhaltspflicht bei Aufnahme eines Studiums.
BGB §§ 1361, 1572, 1603
Scheitert der gemeinsame Lebensplan der Ehegatten aufgrund eines von keinem zu vertretenden Umstands, so kann von dem Unterhaltsverpflichteten normalerweise nicht verlangt werden, zugunsten der bisherigen Zahlungspflicht auf eine berufliche Aufstiegschance (hier: Lehramtsstudium) zu verzichten.
OLG Saarbrücken, Urteil vom 7. Mai 1981 - 6 UF 138/80
FamRZ 1981, 676


Versorgungsausgleich; Ausgleich von Zusatzversorgungen (hier: Hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung im Saarland).
BGB § 1587a
1. Die Hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung im Saarland ist keine betriebliche Altersversorgung im Sinne von § 1587a Abs. 2 Nr. 3 BGB.
2. Für die Bewertung der Anwartschaften aus dieser Zusatzversicherung ist § 1587a Abs. 2 Nr. 4d BGB maßgebend.
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 11. Juni 1981 - 6 UF 65/80
FamRZ 1981, 974 = FRES 10, 53


Versorgungsausgleich; vorzeitige Pensionierung; Erweiterung der zurückgelegten ruhegehaltsfähigen Dienstzeit um die Zeit bis zur Altersgrenze; Verbot der »reformatio in peius« in Versorgungsausgleichsverfahren.
BGB § 1587a
1. Auch bei vorzeitiger Pensionierung ist die zurückgelegte ruhegehaltsfähige Dienstzeit um die Zeit bis zur Altersgrenze zu erweitern (§ 1587a Abs. 2 Nr. 1 BGB).
2. In Versorgungsausgleichsverfahren gilt das Verbot der »reformatio in peius«.
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 11. Juni 1981 - 6 UF 102/80
FRES 10, 57
Versorgungsausgleich; Herabsetzung des Anspruchs auf Versorgungsausgleich nach Art. 12 Nr. 3 Abs. 3 S. 3 und 4 des 1. EheRG.
1. EheRG Art. 12 Nr. 3
1. Zu der Frage der Herabsetzung des Anspruchs auf Versorgungsausgleich nach Art. 12 Nr. 3 Abs. 3 S. 3 und 4 des 1. EheRG.
2. Die Kürzung des Ausgleichsbetrages im Versorgungsausgleich nach Art. 12 Nr. 3 Abs. 3 des 1. EheRG ist gerechtfertigt, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte davon ausgehen mußte, daß die Trennung der Ehegatten endgültig sein würde, und wenn es ihm möglich war, selbst Versorgungsanwartschaften zu erwerben.
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 11. Juni 1981 - 6 UF 106/80
FamRZ 1982, 501 = FRES 10, 62


Verfahrensrecht; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Umfang der Amtsermittlungspflicht; Verletzung rechtlichen Gehörs.
FGG § 12; GG Art. 103
1. Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist dann verletzt, wenn das Gericht einem Verfahrensbeteiligten keine Gelegenheit gibt, zu einem entscheidungserheblichen Sachverhalt Stellung zu nehmen, oder vor Ablauf einer angemessenen Frist entscheidet.
2. Das Gericht hat seine Ermittlungen soweit auszudehnen, als dies nach der Sachlage möglich und geboten ist. Über Art und Umfang der von ihm zu führenden Ermittlungen entscheidet das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen.
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 21. August 1981 - 6 W 5/81
DAVorm 1982, 196


Ehewohnung und Hausrat; Streit um den Begriff Raum als Wohnraum.
BGB § 1361b
Zu der Interpretation des Begriffs »Raum« durch das Familiengericht.
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 9. Oktober 1981 - 6 WF 72/81


Versorgungsausgleich; Festsetzung des Verfahrenswertes.
GKG § 17a
Ein mangels Anwartschaften nicht durchgeführter Versorgungsausgleich ist dann wertmäßig zu berücksichtigen, wenn nur eine Partei auf das Nichtvorliegen von Anwartschaften hingewiesen, das Familiengericht daraufhin die üblichen Formulare versandt, die Ergebnisse zur Stellungnahme übermittelt, und mit den Parteien und ihren Bevollmächtigten die Frage des Versorgungsausgleichs in der mündlichen Verhandlung erörtert hat.
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 30. November 1981 - 6 WF 93/81
JurBüro 1982, 263


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