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Entscheidungen OLG Nürnberg 02/1981 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Nürnberg 02/1981



Ehewohnung und Hausrat; Zuweisung der Ehewohnung zur Alleinnutzung durch einen Ehegatten; Aufteilung der Ehewohnung.
HausrVO §§ 1, 2, 6; ZPO §§ 620, 620a

1. In einem Wohnungszuweisungsverfahren kann das Rechtsmittelgericht die Entscheidung des Erstrichters nur auf Ermessensfehler prüfen; es ist nicht befugt, sein Ermessen an die Stelle des Ermessens des Erstrichters zu setzen.
2. Bei der Zuweisung der Ehewohnung zur Alleinnutzung ist als wichtiger Gesichtspunkt anzusehen, ob einer der Ehegatten die Wohnung zu der Berufsausübung benötigt (hier: Reihenhaus eines selbständigen Handelsvertreters).

OLG Nürnberg, Beschluß vom 2. Februar 1981 - 11 WF 3018/80

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Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsgläubigers bei ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen der Eheleute während intakter Ehe; Anrechnung von Ausbildungsbeihilfe auf den Unterhaltsbedarf; Übernahme monatlicher Schuldenlasten durch beide Ehegatten als Miteigentümer eines Hausgrundstücks.
BGB §§ 1361, 1581

1. Bei ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen der Eheleute während intakter Ehe muß von der Ehefrau erwartet werden, daß sie sich in absehbarer Zeit ihren Unterhalt selbst verdient. Soweit sie während der Trennung eine Ausbildungsbeihilfe erhält, muß sie sich diese auf ihren Unterhaltsbedarf anrechnen lassen.
2. Sind beide Ehegatten Miteigentümer eines Hausgrundstücks, entspricht es der Billigkeit, wenn beide die monatliche Schuldenlast je zur Hälfte übernehmen.

OLG Nürnberg, Urteil vom 23. Februar 1981 - 10 UF 287/80

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Ehescheidung; streitige Scheidung einer Ehe; nicht widerlegbare Vermutung des Scheiterns einer Ehe.
BGB §§ 1565, 1566

§ 1566 Abs. 2 BGB enthält kein befristetes Scheidungsverbot, sondern - ebenso wie § 1566 Abs. 1 BGB für den Fall der einjährigen Trennung und des übereinstimmenden Scheidungsbegehrens - eine nicht widerlegbare Vermutung des Scheiterns einer Ehe bei Getrenntleben der Partner auf die Dauer von mindestens drei Jahren. Ist das Scheitern der Ehe nach § 1565 Abs. 1 BGB vor Ablauf dieser Zeit nachgewiesen, steht einer Scheidung trotz des Widerspruchs des anderen Ehepartners grundsätzlich nichts im Wege.

OLG Nürnberg, Urteil vom 24. Februar 1981 - 11 UF 3028/80

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Ehescheidung; Voraussetzungen der Scheidung; Getrenntleben innerhalb der Ehewohnung; Aufrechterhaltung der gemeinschaftlichen Haushaltsführung in wesentlichen Teilen.
BGB §§ 1565, 1565, 1567

Getrenntleben innerhalb der Ehewohnung kann nicht angenommen werden, wenn die Eheleute getrennt wohnen und schlafen, im übrigen aber die gemeinschaftliche Haushaltsführung in wesentlichen Teilen aufrecht erhalten wird.

OLG Nürnberg, Urteil vom 24. Februar 1981 - 11 UF 3167/80

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