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Entscheidungen OLG Köln 12/1981 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Köln 12/1981



Prozeßkostenhilfe; Kostenfragen in Scheidungsverfahren; Übergangsfall Armenrecht und Prozeßkostenhilfe; Erstattung von Fotokopiekosten in Versorgungsausgleichsverfahren.
BRAGO §§ 27, 122

1. Wurde in einem Scheidungsverfahren vor dem 1. Januar 1981 das Armenrecht nur beschränkt, und nach dem Stichtag für den Abschluß eines Vergleichs Prozeßkostenhilfe bewilligt, dann sind die Kosten für den Vergleich nach neuem Recht festzusetzen.
2. In Versorgungsausgleichsverfahren ist es notwendig, daß Rechtsanwalt und Partei im Besitz der Unterlagen sind; die dafür erforderlichen Fotokopiekosten sind daher erstattbar.

OLG Köln, Beschluß vom 10. Dezember 1981 - 4 W 218/81
AnwBl 1982, 114

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Erbrecht; Haftung der Kommanditisten im Treuhandliquidationsvergleich; Erbschaftsteuerversicherung auf das Leben des Kommanditisten; Auszahlung an die als Bezugsberechtigte benannte Finanzverwaltung nach dem Tode des Kommanditisten; Entnahmen iSv § 172 Abs. 4 HGB dar.
HGB §§ § 171, 172

1. Wird eine von einer Kommanditgesellschaft auf das Leben ihres Kommanditisten abgeschlossene Erbschaftsteuerversicherung nach dessen Tod an die als Bezugsberechtigte benannte Finanzverwaltung ausgezahlt, dann stellen weder der Rückkaufswert bei Eintritt des Versicherungsfalles, noch die ausgezahlte Summe noch die zuvor von der Kommanditgesellschaft aufgewendeten Versicherungsprämien Entnahmen im Sinne von § 172 Abs. 4 HGB dar.
2. Die Frage, ob bei einem echten Treuhandliquidationsvergleich der Vergleichsverwalter in entsprechender Anwendung des § 172 Abs. 2 HGB zu der Geltendmachung der Ansprüche aus den §§ 171 Abs. 1, 172 Abs. 4 HGB legitimiert ist, kann unentschieden bleiben; der Senat neigt zu ihrer Verneinung.

OLG Köln, Urteil vom 11. Dezember 1981 - 20 U 96/81
ZIP 1982, 181

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Adoptionsrecht; keine Bindungswirkung des Adoptionsdekrets für Namensführung.
FGG §§ 19, 56e

Die Bindungswirkung eines Adoptionsdekrets erstreckt sich nicht auf eine zugleich mit dem Adoptionsdekret getroffene Regelung über die Namensführung des Kindes; diese Regelung ist mit der Beschwerde gemäß § 19 FGG anfechtbar.

OLG Köln, Beschluß vom 18. Dezember 1981 - 16 Wx 134/81
StAZ 1982, 278

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Familiensteuerrecht; Zustimmungspflicht beim begrenzten Realsplitting.
BGB § 242; EStG § 10

1. Der unterhaltsberechtigte Ehegatte ist verpflichtet, dem begrenzten Realsplitting gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG zuzustimmen, wenn der Unterhaltsschuldner ihm verbindlich den Ausgleich der sich daraus ergebenden Nachteile zusagt.
2. Er kann seine Zustimmung nicht von einer Beteiligung an den steuerlichen Vorteilen des Realsplittings abhängig machen.

OLG Köln, Urteil vom 22. Dezember 1981 - 4 UF 190/81
FamRZ 1982, 383 = NJW 1983, 124

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