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Entscheidungen OLG Celle 06/1981 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Celle 06/1981



Versorgungsausgleich bei Beamten.
BGB § 1587a; BeamtVG § 5

Die Vorschrift des § 5 Abs. 3 BeamtVG findet bei der Berechnung des Versorgungsausgleichs keine Anwendung.

OLG Celle, Beschluß vom 2. Juni 1981 - 19 UF 88/81
NdsRpfl 1981, 200 = FamRZ 1981, 974 [Ls]

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Versorgungsausgleich bei Doppelversorgung eines Beamten.
BGB § 1587a; BeamtVG § 55; SZG § 9

1. Wird die Beamtenversorgung wegen einer Rente gemäß § 55 BeamtVG »gekürzt«, so sind für den Versorgungsausgleich die verschiedenen Versorgungsanwartschaften aus der Gesamtzeit nach der Kürzung zusammenzurechnen. Aus dieser Summe ist pro rata temporis der Ehezeitanteil zu errechnen, wobei nur die einfache Zeit anzusetzen ist: Zeiten, die gleichzeitig als Versicherungszeit und als ruhegehaltsfähige Dienstzeit anerkannt sind, werden also nur einmal gerechnet.
2. In welcher Höhe die so ermittelte Hälfte des Wertunterschiedes der Versorgungsanwartschaften aus der Rentenversicherung oder aus der Beamtenversorgung ausgeglichen wird, ist keine Frage der Wertberechnung nach § 1587a BGB, sondern eine solche der Durchführung des Versorgungsausgleichs nach § 1587b BGB.
3. Bei der Berechnung des Höchstbetrages im Sinne des § 55 BeamtVG ist die Endstufe, nicht die an dem Ende der Ehezeit erreichte Dienstaltersstufe der Besoldungsordnung zugrunde zu legen.
4. Im Monat Dezember sind das ungekürzte Ruhegehalt und die ungekürzte Sonderzuwendung sowie die Rente für Dezember zusammenzurechnen und der verdoppelten Höchstgrenze gegenüberzustellen. Ruhegehalt und Sonderzuwendung insgesamt sind um den übersteigenden Betrag zu kürzen, und ergeben den im Dezember zu zahlenden Betrag der Beamtenversorgung (a.A. OLG Braunschweig FamRZ 1981, 172).

OLG Celle, Beschluß vom 15. Juni 1981 - 12 UF 235/80
FamRZ 1981, 975

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Ehewohnung und Hausrat; Wohnungszuweisung an einen Ehepartner entgegen dessen Willen; Hausratsverordnung als Rechtsgrundlage für die Zuweisung der Ehewohnung; Ziel der Schaffung des Rechts auf alleinige Nutzung.
BGB § 1361a; HausrVO §§ 1, 5, 18a

Die Hausratsverordnung deckt die alleinige Zuweisung der Ehewohnung an einen Partner gegen dessen Willen nicht.

OLG Celle, Beschluß vom 16. Juni 1981 - 18 UF 123/81
FamRZ 1981, 958

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Versorgungsausgleich; Ausgleich einer privaten Invaliditätsversicherung.
BGB § 1587a

Die Berechnung des Ausgleichswertes einer bei Ende der Ehezeit bereits laufenden Rente aus einer privaten Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung erfolgt gemäß § 1587a Abs. 3 Nr. 2 BGB nach der Barwertverordnung.

OLG Celle, Beschluß vom 24. Juni 1981 - 18 UF 58/80
FamRZ 1982, 617

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Namensrecht; gemeinsamer Ehename.
BGB § 1355; EheG § 13a

Heiraten eine Deutsche und ein Brite in England, und nehmen sie danach ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, so wird der Name des Mannes auch dann gemeinsamer Ehename, wenn die Ehegatten bei der Eheschließung keine Bestimmung über den Ehenamen getroffen haben, und auch nicht treffen konnten.

OLG Celle, Beschluß vom 25. Juni 1981 - 18 Wx 2/81
StAZ 1981, 294

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Verfahrensrecht; Rechtsmittel; Rechtskraft des Scheidungsurteils bei Teilanfechtung.
ZPO §§ 162, 619, 623, 639a

1. Ein Rechtsmittelverzicht, der lediglich laut diktiert und genehmigt, nicht aber vorgelesen worden ist, ist unwirksam.
2. Der Senat hält an seiner Auffassung von der Rechtskraft des Scheidungsausspruchs trotz angegriffener Folgesache im Interesse einer einheitlichen Rechtsprechung nicht fest.
3. Hat sich das Scheidungsverfahren durch Tod erledigt, so ist die Erledigung des Versorgungsausgleichsverfahrens auf Antrag auszusprechen.

OLG Celle, Beschluß vom 29. Juni 1981 - 12 UF 5/81
NdsRpfl 1981, 197 = FamRZ 1981, 1096 [Ls]

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