Entscheidungen OLG Stuttgart 07/1985
BGB § 1353; BKGG §§ 3, 17; SGB I § 60; StGB §§ 13, 263
1. Hat der Vater eines Kindes Antrag auf Kindergeld gestellt, so ist die Mutter nicht deshalb zu der Mitteilung über nachträgliche Änderungen der Verhältnisse verpflichtet, weil sie sich mit der Auszahlung an den Vater schriftlich einverstanden erklärt hat, oder bei der Antragstellung behilflich war.
2. Aus der ehelichen Lebensgemeinschaft allein erwächst noch keine Garantenstellung, dafür zu sorgen, daß der andere Ehegatte keine Straftaten begeht.
OLG Stuttgart, Urteil vom 25. Juli 1985 - 1 Ss 394/85
NJW 1986, 1767 = Justiz 1985, 402 = NStE Nr. 1 zu § 263 StGB = FamRZ 1986, 60 [Ls]
Beratungshilfe; zuständiges Gericht für Gewährung von Beratungshilfe.
BerHG § 4
Als Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Bedürfnis für Beratungshilfe auftritt, ist in der Regel das Amtsgericht des Wohnsitzes oder des Aufenthaltsortes der ratsuchenden Person anzusehen, ohne Rücksicht darauf, ob dieses Amtsgericht in der Angelegenheit, für die Beratungshilfe begehrt wird, auch zu der gerichtlichen Entscheidung berufen wäre.
OLG Stuttgart, Beschluß vom 26. Juli 1985 - 8 AR 5/85
JurBüro 1986, 120 = Justiz 1985, 395 = Rpfleger 1985, 448 [Ls]
Vormundschaft und Pflegschaft; Bestellung eines Ergänzungspflegers bei der Entscheidung über Zeugnisverweigerung.
BGB § 1909; StPO § 52
Die Bestellung eines Ergänzungspflegers zu der Entscheidung über eine Zeugnisverweigerung setzt voraus, daß der Minderjährige oder Entmündigte aussagebereit ist, ihm jedoch die für einen selbstverantwortlichen Entschluß erforderliche Verstandesreife fehlt. Hierüber entscheidet auch bei einer Vernehmung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft die jeweilige Verhörperson mit bindender Wirkung für das Vormundschaftsgericht.
OLG Stuttgart, Beschluß vom 26. Juli 1985 - 8 W 253/85
FamRZ 1985, 1154 = DAVorm 1986, 192 = OLGZ 1985, 385 = JZ 1985, 899 = Justiz 1985, 394 = Rpfleger 1985, 441 = MDR 1986, 58
Erbrecht; Erbvertrag; Vorbehalt einer nachträglichen Abänderung der Erbfolge durch den überlebenden Ehegatten.
BGB §§ 2278, 2289
Setzen sich Ehegatten in einem Erbvertrag gegenseitig vorbehaltlos zu Alleinerben ein, so kann dem Überlebenden gestattet werden, die vertragsmäßig geregelte Erbeinsetzung auf seinen Tod in einem bestimmten Rahmen abzuändern.
OLG Stuttgart, Beschluß vom 29. Juli 1985 - 8 W 564/84
NJW-RR 1986, 165 = OLGZ 1985, 434 = Justiz 1985, 395 = MDR 1985, 1030 = MittBayNot 1986, 32 = DNotZ 1986, 551 = Rbeistand 1986, 32 = FamRZ 1986, 108 [Ls]
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