Telefon
0941 / 59 55 00
Telefon

Entscheidungen OLG Köln 06/1985 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Köln 06/1985



Prozeßkostenhilfe; Einsatz von Vermögen; Anspruch auf Prozeßkostenvorschuß eines volljährigen Kindes gegen seine Eltern.
BGB §§ 1601 ff, 1610; ZPO §§ 114 ff

Ein Anspruch auf Leistung eines Prozeßkostenvorschusses schließt die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe nur dann aus, wenn er unzweifelhaft besteht, und alsbald durchgesetzt werden kann.

OLG Köln, Beschluß vom 4. Juni 1985 - 25 WF 67/85
FamRZ 1985, 1067

Speichern Öffnen koe-1985-06-04-067-85.pdf (50,69 kb)
_______________

Verfahrensrecht; Zuständigkeit der Gerichte; örtliche Zuständigkeit des Gerichts der Ehesache; Erfordernis der Zustimmung des Antragsgegners zur Rücknahme des Scheidungsantrages.
ZPO §§ 36, 137, 269, 281, 613, 621

1. Die förmliche Vernehmung des Antragsgegners in einem Ehescheidungsverfahren gemäß § 613 Abs. 1 ZPO stellt keine mündliche Verhandlung im Sinne des § 269 Abs. 1 ZPO dar.
2. Die auf die gegenteilige Auffassung gestützte Annahme des Familiengerichts, der nachträgliche Wegfall der Anhängigkeit des Verfahrens sei im Falle der Rücknahme des Scheidungsantrages erst mit der Zustimmung des Antragsgegners anzunehmen, bis dahin bleibe für die örtliche Zuständigkeit § 621 Abs. 2 ZPO maßgebend, entfaltet auch im Falle eines dementsprechend gefaßten Verweisungsbeschlusses in dem Zuständigkeitsbestimmungsverfahren keine Bindungswirkung im Sinne des § 281 Abs. 2 S. 2 ZPO.

OLG Köln, Beschluß vom 20. Juni 1985 - 21 WF 88/85
FamRZ 1985, 1060

Speichern Öffnen koe-1985-06-20-088-85.pdf (67,78 kb)
_______________

Unterhaltsrecht; Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers; Schadenersatzverpflichtung des Erwerbers eines schenkungsweise übertragenen Grundstücks eines Unterhaltspflichtigen gegenüber dem Träger der Sozialhilfe; Fristbeginn des § 529 BGB; eine Rechtsfolgenverweisung des § 528 BGB.
BGB §§ 528, 529, 826; BSHG §§ 90, 91

1. Zu der Schadenersatzverpflichtung des Erwerbers eines schenkungsweise übertragenen Grundstücks eines Unterhaltspflichtigen gegenüber dem Träger der Sozialhilfe, der für einen Unterhaltsberechtigten Sozialhilfe erbracht hat.
2. § 528 BGB enthält eine Rechtsfolgenverweisung.
3. Betrifft die Herausgabeverpflichtung ein Grundstück, so beginnt die Frist des § 529 BGB, wenn der Antrag auf Eintragung der Rechtsänderung bei dem Grundbuchamt eingeht.

OLG Köln, Urteil vom 26. Juni 1985 - 26 U 6/85
FamRZ 1986, 988

Speichern Öffnen koe-1985-06-26-006-85.pdf (78,81 kb)
_______________

Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; familienrechtlicher Ausgleichsanspruch zwischen den Eltern eines Kindes hinsichtlich der Herausgabe des Kinderzuschusses zur Rente; Wirkungen einer Mahnung.
BGB §§ 284, 1612, 1613; RVO § 1262; ZPO § 621; BSHG §§ 90, 91

1. Der familienrechtliche Ausgleichsanspruch zwischen den Eltern eines ehelichen Kindes hinsichtlich der Herausgabe eines Kinderzuschusses zu der Erwerbsunfähigkeitsrente gemäß § 1262 RVO ist Familiensache im Sinne des § 621 Abs. 1 Nr. 4 ZPO.
2. Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 91 Abs. 2 BSHG ohne gleichzeitige Überleitung der Unterhaltsansprüche nach § 90 Abs. 1 BSHG beschränkt weder die Verfügungsbefugnis des Unterhaltsberechtigten, noch desjenigen, der einen auf dieser Unterhaltsverpflichtung basierenden familienrechtlichen Ausgleichsanspruch geltend macht.
3. Es besteht kein familienrechtlicher Ausgleichsanspruch eines Elternteils gegen den anderen, wenn er zwar seine Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem gemeinsamen ehelichen Kind durch Naturalleistungen erfüllt hat, der Barunterhalt für dieses Kind aber durch Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz sichergestellt wurde.
4. Eine Mahnung, die nach dem dritten Werktag eines Monats erfolgt, setzt den zu Unterhaltsleistungen Verpflichteten erst für den Folgemonat in Verzug.

OLG Köln, Beschluß vom 27. Juni 1985 - 4 WF 152/85
FamRZ 1985, 1168

Speichern Öffnen koe-1985-06-27-152-85.pdf (70,42 kb)
Entscheidungen OLG Köln 06/1985 - FD-Platzhalter-rund
Fachanwälte im Familienrecht gesucht

Aktuelles

Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022
Das Bundesministerium der Finanzen hat das >Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 be...
Düsseldorfer Tabelle 2022
Die »Düsseldorfer Tabelle« wurde zum 01.01.2022 geändert, im Wesentlichen bei den Bedarfssätzen min...
Neuer Artikel