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Entscheidungen OLG Hamm 02/1985 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Hamm 02/1985



Höferecht; Bestimmungsrecht des überlebenden Ehegatten eines Ehegattenhofes.
HöfeO § 8

Zu dem Umfang des Bestimmungsrechts im Sinne des § 8 Abs. 2 HöfeO des überlebenden Ehegatten eines Ehegattenhofes für den Fall, daß die Eheleute in einem gemeinschaftlichen Testament mit Änderungsvorbehalt eine Rangfolge der Abkömmlinge angeordnet haben.

OLG Hamm, Beschluß vom 4. Februar 1985 - 10 Wlw 60/84
AgrarR 1985, 322

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Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Erwerbslosigkeit wegen Alkoholabhängigkeit; Anrechnung von Unterhaltszahlungen für ein volljähriges gemeinsames Kind auf das Einkommen im Rahmen nachehelichen Unterhalts; Heranziehung fiktiver Einkünfte zur Bemessung des nachehelichen Unterhalts.
BGB §§ 1572, 1573, 1609

1. Zu der Zurechnung fiktiven Erwerbseinkommens auf seiten des Unterhaltsgläubigers, wenn dieser zwar trotz Alkoholabhängigkeit mit Krankheitswert derzeit nicht in der Lage ist, einer regelmäßigen Erwerbstätigkeit nachzugehen, sich jedoch in unterhaltsrechtlich schuldhafter Weise über seinen Alkoholmißbrauch hinweggesetzt hat, obwohl er damit rechnen mußte, seine Erwerbsfähigkeit und seinen Arbeitsplatz zu verlieren (eindringlichen Mahnungen des Arbeitgebers: mindestens zweimalige schriftliche Verwarnung wegen Alkoholmißbrauchs, Hinweis auf eine Entziehungskur, und zugleich mit der Kündigung Eröffnung der Chance, nach einer erfolgreichen Entziehungskur weiter arbeiten zu können).
2. Bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts sind Unterhaltsleistungen an ein volljähriges Kind jedenfalls dann zu berücksichtigen, wenn der Mindestbedarf des unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten gedeckt ist, und die Ausbildung des gemeinsamen Kindes über die Volljährigkeit hinaus den Vorstellungen beider Eltern entspricht.

OLG Hamm, Urteil vom 5. Februar 1985 - 2 UF 259/84

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Umgangsrecht; Besuchsregelung zwischen Geschwistern; Rechtsanspruch von Verwandten auf persönlichen Umgang mit einem verwandten Kind; Verhinderung von Besuchskontakten durch die Pflegeeltern; Verhinderung des Umgangs der nahen Verwandten mit dem Kind durch den sorgeberechtigten Elternteil; Ersetzung der Einholung einer Stellungnahme des Jugendamtes durch eigene Ermittlungen des Vormundschaftsgerichts oder des Beschwerdegerichts.
BGB §§ 1634, 1666, 1915; JWG § 48a

1. Es liegt regelmäßig im Interesse eines Kindes, ebenso wie mit Großeltern auch mit Geschwistern in Verbindung zu bleiben.
2. Verhindert ein sorgeberechtigter Elternteil oder ein Vormund/Pfleger den Umgang mit Geschwistern ohne verständigen Grund, so kann darin ein Sorgerechtsmißbrauch liegen, der ein Einschreiten rechtfertigen kann. In einem solchen Verfahren muß das für den Aufenthalt zuständige Jugendamt gehört werden.

OLG Hamm, Beschluß vom 11. Februar 1985 - 15 W 417/84
Rpfleger 1985, 294 = FamRZ 1985, 1078 [Ls]

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Prozeßkostenhilfe; Erfolgsaussichten in Scheidungsverfahren.
ZPO §§ 114 ff, 121

1. Auch in Scheidungsverfahren kommt es für die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe grundsätzlich auf die Erfolgsaussichten an.
2. Die Erfolgsaussichten werden für den Antragsgegner des Scheidungsprozesses jedoch schon durch die gesetzlich vorgesehene Notwendigkeit der Verfahrensbeteiligung als Verfahrensziel verwirklicht; § 114 ZPO erfährt insoweit eine gesetzlich nicht geregelte Einschränkung.

OLG Hamm, Beschluß vom 12. Februar 1985 - 2 WF 666/84
FamRZ 1985, 622

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Höferecht; Berechnung des Abfindungsanspruchs nach § 12 Abs. 1 HöfeO.
BGB §§ 2050 ff; HöfeO §§ 12, 13

1. Zu der Berechnung des Abfindungsanspruchs nach § 12 Abs. 1 HöfeO: Zuschläge zu dem Einheitswert gemäß § 12 Abs. 2 b), und Ausgleichung nach §§ 2050 ff BGB.
2. Ein Geschäft zu der Umgehung der Nachabfindungsansprüche der weichenden Erben liegt nicht bereits dann vor, wenn der Hoferbe seit langem die Landwirtschaft eingestellt hat, der Hofvermerk gelöscht ist, und die Veräußerung von Hofgrundstücken nach Fristablauf von 20 Jahren erfolgt.

OLG Hamm, Beschluß vom 14. Februar 1985 - 10 WLw 49/84
AgrarR 1986, 54

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Versorgungsausgleich; Berechnung des Barwertes einer Versorgungsanwartschaft; maßgebliches Lebensalter bei Anwendung der Barwerttabellen.
BGB § 1587a; BarwertVO § 1

Für die Berechnung des Barwertes einer Versorgungsanwartschaft nach den Tabellen der Barwertverordnung ist das tatsächliche Lebensalter am Ende der Ehezeit maßgebend; dem Familienrichter steht kein Ermessensbereich zum Zwecke der Aufrundung zu.

OLG Hamm, Beschluß vom 19. Februar 1985 - 4 UF 575/84
FamRZ 1985, 945 [Ls]

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Ehescheidung bei unterschiedlicher Staatsangehörigkeit; Form einer Handschuhehe.
EGBGB Art. 11, Art. 13

1. Die Zulässigkeit einer Stellvertretung bei der Eheschließung richtet sich nach dem durch Art. 11 EGBGB berufenen Recht.
2. Zu einer »Handschuhehe« nach jugoslawischem Recht.

OLG Hamm, Urteil vom 20. Februar 1985 - 5 UF 457/81
StAZ 1986, 134 = IPRspr 1985, 199

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Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine im Scheidungsverbund erhobene negative Feststellungsklage über das Nichtbestehen einer nachehelichen Unterhaltsverpflichtung zwischen geschiedenen Ehegatten.
BGB §§ 1569 ff; ZPO §§ 256, 623

Die Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage im Scheidungsverbund über das Nichtbestehen einer nachehelichen Unterhaltsverpflichtung zwischen geschiedenen Ehegatten beurteilt sich ausschließlich nach § 256 ZPO; aus § 623 ZPO ist kein Feststellungsinteresse herzuleiten.

OLG Hamm, Urteil vom 20. Februar 1985 - 6 UF 638/84
FamRZ 1985, 952 = MDR 1985, 771

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