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Entscheidungen OLG Stuttgart 05/1985 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Stuttgart 05/1985



Kosten und Gebühren; Rechtsanwaltsgebühren; 5/10-Verhandlungsgebühr neben Erörterungsgebühr bei unstreitiger Verhandlung nach Einspruch gegen Versäumnisurteil.
BRAGO §§ 31, 33, 38

§ 38 Abs. 2 BRAGO ist auch dann anzuwenden, wenn nach Einlegung eines zulässigen Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil nicht streitig verhandelt, sondern lediglich die Hauptsache erörtert, und sodann ein Vergleich abgeschlossen wird.

OLG Stuttgart, Beschluß vom 21. Mai 1985 - 8 W 215/85
JurBüro 1985, 1829 = Justiz 1985, 312

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