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Entscheidungen OLG Zweibrücken 10/1985 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Zweibrücken 10/1985



Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes; Unzulässigkeit einer Streitwerterhöhungsbeschwerde im Namen einer Prozeßpartei.
GKG § 25

Die im Namen einer Prozeßpartei eingelegte Streitwerterhöhungsbeschwerde ist grundsätzlich mangels Rechtsschutzinteresses unzulässig.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 1. Oktober 1985 - 2 W 23/85
JurBüro 1985, 1850

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Ehewohnung und Hausrat; Kostentragungslast in einem Zuweisungsverfahren wegen einer Ehewohnung; Kostenentscheidung nach der Erledigung der Hauptsache; Anforderungen an einen Antrag auf Prozeßkostenhilfe.
HausrVO § 20

Wird ein Verfahren nach der Hausratsverordnung übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt, so ist bei der Kostenentscheidung nicht darauf abzustellen, welchen sachlichen Ausgang das Verfahrens ohne die Erledigung genommen hätte; vielmehr ist über die Kosten nach dem Maßstab des § 20 HausrVO zu befinden.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 2. Oktober 1985 - 2 WF 141/85
JurBüro 1986, 1108

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Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes einer Ehesache; keine Berücksichtigung von Schulden im üblichen Rahmen.
GKG § 12

Bei der Streitwertbemessung einer Ehesache ist das einzusetzende Nettoeinkommen der Eheleute nicht um solche Schulden zu bereinigen, die sich im Verhältnis zu dem regelmäßigen Einkommen der Parteien im üblichen Rahmen halten.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 17. Oktober 1985 - 2 WF 160/85
JurBüro 1986, 78

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Familienvermögensrecht; Zugewinngemeinschaft; Zugewinnausgleich; Gemeinschaftsrecht; Auseinandersetzung über ein gemeinsames Sparguthaben der Eheleute nach Scheidung.
BGB §§ 749, 1372

Führen Eheleute, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, ein von einem Ehegatten begründetes Sparkassenkonto nach der Eheschließung wirtschaftlich gemeinsam weiter, so kann nach der Scheidung der Ehe der andere Ehegatte bezüglich dieses Sparkassenguthabens nicht die Auseinandersetzung nach Gemeinschaftsrecht verlangen; er muß sich vielmehr auf den Zugewinnausgleich verweisen lassen.

OLG Zweibrücken, Urteil vom 23. Oktober 1985 - 2 U 3/85
FamRZ 1986, 63

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Unterhalt des Ehegatten; Notunterhalt; einstweilige Verfügung über Ehegattenunterhalt für vergangene Zeiträume; Prozeßkostenhilfe.
ZPO §§ 935, 940

Für einen inzwischen vergangenen Zeitraum kann Unterhalt im Wege der einstweiligen Verfügung grundsätzlich nicht verlangt werden, auch nicht, soweit es sich um eine Zeit nach Stellung des Antrages handelt.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 24. Oktober 1985 - 2 UF 144/85
FamRZ 1986, 76

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Prozeßkostenhilfe; böswillig herbeigeführte Bedürftigkeit.
ZPO § 114

Prozeßkostenhilfe kann nicht gewährt werden, wenn eine Partei in Kenntnis eines laufenden Prozesses und einer hieraus resultierenden möglichen Kostenbelastung vorhandene Geldmittel (hier: rund 46.000 DM) ohne zwingenden Grund und außerhalb einer sorgsamen Wirtschaftsführung verwendet, ohne Rücklagen für eine mögliche Belastung mit Prozeßkosten (hier: rund 1.400 DM) zu bilden.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 31. Oktober 1985 - 2 WF 169/85
JurBüro 1986, 289

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