Entscheidungen OLG Koblenz 02/1985
ZPO §§ 521, 623
In Verbundverfahren kann bei beiderseitigem Verzicht auf Rechtsmittel gegen das Verbundurteil allgemein auch schon vor der Einlegung des Hauptrechtsmittels (etwa des Jugendamtes oder eines Versorgungsträgers) wirksam auf Rechtsmittelanschließung zu dem Scheidungsanspruch verzichtet werden.
OLG Koblenz, Beschluß vom 6. Februar 1985 - 13 UF 627/84
FamRZ 1985, 822
Prozeßkostenhilfe; Beiordnung eines Rechtsanwalts in isolierten Sorgerechtsverfahren; Prinzip der Waffengleichheit.
BGB §§ 1671, 1672; ZPO §§ 114 ff, 121, 621a; FGG § 14
Auch in einem isolierten Sorgerechtsverfahren ist einer Partei auf ihren Antrag dann ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt ihrer Wahl beizuordnen, wenn der Gegner durch einen Rechtsanwalt vertreten ist; § 121 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 ZPO findet insoweit über § 14 FGG uneingeschränkt Anwendung (gegen OLG Hamm FamRZ 1984, 1245).
OLG Koblenz, Beschluß vom 11. Februar 1985 - 15 WF 81/85
FamRZ 1985, 624
Unterhalt unter Verwandten; Anspruch eines minderjährigen türkischen Kindes auf Unterhalt gegen seinen in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Vater.
EGBGB Art. 30; HUÜ
1. Die Anwendung des türkischen Unterhaltsrechts ist wegen Verstoßes gegen den ordre public ausgeschlossen, soweit danach ein Verzicht auf Kindesunterhalt für die Zukunft zulässig ist.
2. Der Unterhaltsbedarf eines in der Türkei lebenden Kindes, das Unterhaltsansprüche gegen den in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Vater geltend macht, ist individuell nach den türkischen Verhältnissen zu bestimmen.
OLG Koblenz, Urteil vom 12. Februar 1985 - 11 UF 788/84
NJW-RR 1986, 870 = IPRspr 1985, 248 = IPRax 1986, 40 [Ls]
Prozeßkostenhilfe; Ehelichkeitsanfechtungsklage; Rechtsverteidigung des Kindes; Bewilligung für das beklagte Kind im Ehelichkeitsanfechtungsprozeß.
BGB §§ 1591 ff; ZPO §§ 114, 640 ff
Auch in einem gegen das Kind gerichteten Ehelichkeitsanfechtungsprozeß ist die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe von der hinreichenden Erfolgsaussicht abhängig (gegen OLG Celle FamRZ 1983, 735, und OLG Frankfurt DAVorm 1983, 306).
OLG Koblenz, Beschluß vom 14. Februar 1985 - 15 W 88/85
FamRZ 1986, 371
Prozeßkostenhilfe; Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 625 ZPO; einstweilige Anordnung nach § 620 S. 1 Nr. 1 ZPO (elterliche Sorge).
ZPO §§ 620, 625; BRAGO §§ 36a, 122
Die Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 625 ZPO erstreckt sich nicht auf das Verfahren einer einstweiligen Anordnung nach § 620 S. 1 Nr. 1 ZPO (elterliche Sorge).
OLG Koblenz, Beschluß vom 22. Februar 1985 - 15 WF 105/85
FamRZ 1985, 618
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