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Entscheidungen OLG München 03/1985

Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes bei der Geltendmachung von Trennungsunterhalt.
GKG § 17

1. In der Geltendmachung von Trennungsunterhalt liegt eine erklärte Begrenzung des geforderten Unterhalts bis zu der Rechtskraft der Scheidung.
2. Wird die Ehe geschieden, bevor der einjährige Betrag erreicht ist, so ist für den Streitwert der tatsächlich geschuldete (geringere) Betrag maßgebend.

OLG München, Beschluß vom 14. März 1985 - 26 WF 687/85
JurBüro 1985, 742

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Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes einer einstweiligen Unterhaltsverfügung.
GKG § 20; ZPO § 3

Der Streitwert einer einstweiligen Unterhaltsverfügung bemißt sich - auch wenn sie unbefristet beantragt wird - nach dem sechsmonatigen Unterhaltsbetrag.

OLG München, Beschluß vom 25. März 1985 - 26 WF 682/85
JurBüro 1985, 917

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