Entscheidungen OLG Saarbrücken 01/1985
Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; einstweilige Verfügung auf Unterhalt; Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund; Notunterhalt; Subsidiarität der Sozialhilfeleistungen.
BGB § 1361; ZPO § 940; BSHG § 2
sb-1985-01-10-151-84.pdf (45,08 kb)BGB § 1361; ZPO § 940; BSHG § 2
Der für eine einstweilige Verfügung auf Unterhaltszahlung vorausgesetzte dringende Notbedarf fehlt dann, wenn der Unterhaltsberechtigte Sozialhilfe erhält, durch die sein dringender Notbedarf bereits abgedeckt wird.
OLG Saarbrücken, Urteil vom 10. Januar 1985 - 6 UF 151/84
FamRZ 1986, 185
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