Entscheidungen OLG Stuttgart 03/1985
BRAGO § 126
Beauftragt der beigeordnete, bei dem Prozeßgericht nicht zugelassene Rechtsanwalt im eigenen Namen einen Unterbevollmächtigten mit der Terminswahrnehmung, so sind ihm dessen Kosten bis zu der Höhe der ersparten Reisekosten aus der Staatskasse als Auslagen zu erstatten.
OLG Stuttgart, Beschluß vom 1. März 1985 - 8 WF 12/85
JurBüro 1985, 894 = Justiz 1985, 313
Familienvermögensrecht; unzulässige Zwangsvollstreckung mit Titel aus sittenwidrigem Kreditvertrag.
BGB §§ 138, 826
Zu den Erfolgsaussichten und Voraussetzungen einer auf § 826 BGB gestützten Klage auf Unterlassung der weiteren Zwangsvollstreckung aus einem Titel, dem ein sittenwidriger Kreditvertrag zugrunde liegt.
OLG Stuttgart, Beschluß vom 25. März 1985 - 6 W 14/85
NJW 1985, 2272 = VersR 1986, 374 = EWiR 1985, 289
Aktuelles
Das Bundesministerium der Finanzen hat das >Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 be...
Düsseldorfer Tabelle 2022
Die »Düsseldorfer Tabelle« wurde zum 01.01.2022 geändert, im Wesentlichen bei den Bedarfssätzen min...
Neuer Artikel