Entscheidungen OLG Saarbrücken 12/1985
BGB §§ 1301 ff; ZPO §§ 114, 929
Für die Titulierung eines bereits anerkannten und insoweit titulierten Unterhaltsanspruchs eines noch minderjährigen Kindes auf den Zeitpunkt der Vollendung des 18. Lebensjahres unter Angabe des entsprechenden Gesamtbetrages fehlt auch dann das Rechtsschutzinteresse, wenn es dem Unterhaltsgläubiger um die Begründung eines entsprechenden Arrestanspruchs geht.
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 13. Dezember 1985 - 6 UF 172/85
FamRZ 1986, 194
Verfahrensrecht; einstweilige Anordnungen; Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung betreffend das Umgangsrecht eines Elternteils.
BGB §§ 1632, 1634; ZPO §§ 620, 620c
Das Umgangsrecht im Sinne von § 620 Nr. 2 ZPO stellt im Rahmen der Anfechtbarkeit einer einstweiligen Anordnung keinen Teilbereich der Regelung der elterlichen Sorge dar; die Beschwerde gegen den aufgrund mündlicher Verhandlung ergangenen Beschluß betreffend das Umgangsrecht ist daher unzulässig.
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 17. Dezember 1985 - 6 WF 176/85
FamRZ 1986, 182
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