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Entscheidungen OLG Hamburg 08/1985 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Hamburg 08/1985



Elterliche Sorge; gemeinsamen elterliche Sorge nach der Ehescheidung; Zugehörigkeit des sorgeberechtigten Elternteils zur Bhagwan-Sekte; Weigerung eines Elternteils zu der Abgabe einer »bindenden Erklärung zu Protokoll« hinsichtlich der Ausübung des Sorgerechts gegenüber dem anderen Elternteil.
BGB § 1671

1. Zu der Bedeutung der Zugehörigkeit eines Elternteils zur Bhagwan-Bewegung bei der Entscheidung zum Sorgerecht.
2. Zu der Frage eines gemeinsamen Sorgerechts, wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht beantragt.
3. Zu der Würdigung der Weigerung eines Elternteils, gegenüber dem anderen Elternteil eine »bindende Erklärung zu Protokoll« hinsichtlich der Ausübung des Sorgerechts abzugeben.

OLG Hamburg, Beschluß vom 13. August 1985 - 12 UF 8/85
FamRZ 1985, 1284 = NJW-RR 1986, 754 = KirchE 23, 154

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Abstammungsrecht; Verfahren wegen Feststellung der Vaterschaft; Pflicht zur Duldung einer Blutentnahme.
BGB § 1600o

Das Kind hat nicht nur einen Anspruch auf Feststellung eines Vaters, sondern auf Feststellung der Vaterschaft gegen den Mann, der es gezeugt hat.

OLG Hamburg, Beschluß vom 21. August 1985 - 14 W 62/85
ZfJ 1986, 116

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