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Entscheidungen OLG Frankfurt 08/1985 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Frankfurt 08/1985



Prozeßkostenhilfe; vereinbarte Sachverständigenentschädigung; Nachforderung des Differenzbetrages zwischen der vereinbarten und der gesetzlichen Sachverständigenentschädigung.
ZPO §§ 114, 122; GKG § 69; ZSEG § 7

Von der mittellosen Partei kann nur der Differenzbetrag zwischen der vereinbarten und der gesetzlichen Sachverständigenentschädigung nachgefordert werden.

OLG Frankfurt, Beschluß vom 26. August 1985 - 1 WF 76/85
JurBüro 1986, 79

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Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes; Streitwerterhöhung bei Hilfsaufrechnung; Beschränkung des Verteidigungsvorbringens auf die Rüge von Prozeßvoraussetzungen.
GKG § 19

Eine Hilfsaufrechnung liegt im Sinne des § 19 Abs. 3 GKG auch dann vor, wenn sich das in erster Linie geltend gemachte Verteidigungsvorbringen des Beklagten auf die Rüge von Prozeßvoraussetzungen beschränkt.

OLG Frankfurt, Beschluß vom 27. August 1985 - 21 W 36/85
JurBüro 1985, 1677

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