Entscheidungen OLG Celle 07/1985
Kosten und Gebühren; Rechtsanwaltsgebühren; Einigung iSv § 32 Abs. 2 BRAGO; Feststellung tatsächlicher Verhältnisse.
BRAGO § 32
ce-1985-07-12-203-85.pdf (47,52 kb)BRAGO § 32
1. Eine Einigung, die durch die Mitwirkung der Rechtsanwälte Gebühren auslöst, setzt zumindest voraus, daß über die bloß deklaratorische Feststellung bestehender tatsächlicher Verhältnisse hinaus eine bewertbare Regelung getroffen worden ist.
2. Die Feststellung tatsächlicher Verhältnisse ist keine Einigung im Sinne von § 32 Abs. 2 BRAGO.
OLG Celle, Beschluß vom 12. Juli 1985 - 12 WF 203/85
JurBüro 1986, 69 = NdsRpfl 1985, 262
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