Entscheidungen OLG Saarbrücken 07/1985
BGB § 1601; ZPO § 940
Voraussetzung für den Erlaß einer einstweiligen Verfügung auf Zahlung von Kindesunterhalt ist regelmäßig neben der zeitlichen Einschränkung auch die betragsmäßige Beschränkung auf den Notunterhalt.
OLG Saarbrücken, Urteil vom 4. Juli 1985 - 6 UF 37/85
FamRZ 1985, 1150
Erbrecht; Prozeßkostenhilfe; Interesse an der alsbaldigen Feststellung bezüglich des Pflichtteilsrechts eines gesetzlichen Erben; Anforderungen an eine Pflichtteilsentziehung; zulässige Feststellungsklage des Pflichtteilsberechtigten gegen zukünftigen Erblasser.
ZPO § 256
Die Frage, ob Grund zu der Entziehung des Pflichtteils besteht, kann nicht nur von dem zukünftigen Erblasser, sondern auch von dem zukünftigen Pflichtteilsberechtigten zum Gegenstand einer Feststellungsklage gemacht werden.
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 10. Juli 1985 - 7 W 23/85
NJW 1986, 1182 = NJW-RR 1986, 633 [Ls]
Kosten und Gebühren; Entstehung der Prozeßgebühr bei Amtsverfahren.
BRAGO § 31
In Folgesachen, die als Amtsverfahren ausgestaltet sind, entsteht die Prozeßgebühr erst nach Einleitung des Verfahrens durch das Gericht, und nicht bereits nach Eingang des Scheidungsantrages, in welchem auf ein Amtsverfahren hingewiesen ist.
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 19. Juli 1985 - 6 WF 85/85
JurBüro 1986, 59
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