Telefon
0941 / 59 55 00
Telefon

Entscheidungen OLG Nürnberg 10/1985

Verfahrensrecht; Zwangsvollstreckung; keine Veranlassung zur Klageerhebung bei Bereiterklärung des Auskunftsverpflichteten (§ 1379 BGB) zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung; keine Pflicht zur Terminsbestimmung.
BGB §§ 260, 261, 1379; ZPO § 93; FGG §§ 79, 163; KostO §§ 1, 2, 8

Wer verpflichtet ist, die Richtigkeit seiner gemäß § 1379 BGB erteilten Auskunft über das Endvermögen nach § 260 BGB an Eides Statt zu versichern, gibt keine Veranlassung zur Klageerhebung im Sinne des § 93 ZPO, wenn er sich auf die Aufforderung des Gläubigers hin rechtzeitig bereiterklärt, die eidesstattliche Versicherung abzugeben. Die dazu gemäß §§ 163, 79 FGG erforderliche Terminsbestimmung braucht er nicht zu veranlassen; dies ist Sache des Gläubigers.

OLG Nürnberg, Beschluß vom 1. Oktober 1985 - 10 WF 2204/85
FamRZ 1986, 87 = NJW-RR 1986, 159 = DAVorm 1986, 84 = JurBüro 1987, 606 [Ls]

_______________

Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; Aussetzung des Rechtsstreits bis zu einer Neuregelung des § 1579 Abs. 2 BGB.
BGB § 1361

Zu der Frage der Aussetzung eines Rechtsstreits wegen Trennungsunterhalts bis zu einer Neuregelung des § 1579 Abs. 2 BGB.

OLG Nürnberg, Urteil vom 21. Oktober 1985 - 10 UF 1233/85

_______________

Abstammungsrecht; Ehelichkeitsanfechtungsrecht des rumänischen Kindes; Anwendung von rumänischem Recht bei Rechtsstreit um eine Vaterschaft; selbständiges Interesse auch des Kindes an einer möglichst frühzeitigen und endgültigen Gewißheit über seine familienrechtliche Stellung neben dem Interesse des Ehemannes; Ausschluß der Anwendung rumänischer Gesetzesbestimmung bei starkem Inlandsbezug nicht nur vorübergehender Art wegen Verstoßes gegen deutsches Recht; keine subjektive Beweislast hinsichtlich ausländischer Rechtssätze.
BGB §§ 1593, 1596; EGBGB Art. 18, Art. 30

Es ist mit dem deutschen ordre public nicht vereinbar, wenn bei einer Klage auf Anfechtung der Vaterschaft nach dem Heimatrecht des Ehemannes der Mutter die Anfechtungsklage nur von dem Ehemann erhoben werden kann.

OLG Nürnberg, Urteil vom 30. Oktober 1985 - 4 U 1705/84
NJW-RR 1986, 301 = IPRspr 1985, 231 = JuS 1986, 735 = DAVorm 1986, 810 [Ls]

Entscheidungen OLG Nürnberg 10/1985 - FD-Platzhalter-rund
Fachanwälte im Familienrecht gesucht

Aktuelles

Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022
Das Bundesministerium der Finanzen hat das >Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 be...
Düsseldorfer Tabelle 2022
Die »Düsseldorfer Tabelle« wurde zum 01.01.2022 geändert, im Wesentlichen bei den Bedarfssätzen min...
Neuer Artikel