Entscheidungen OLG Nürnberg 09/1985
Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Abänderung eines Unterhaltsurteils erst für die Zeit nach Klageerhebung; Berechnung des Ehegattenunterhalts; keine Zurechnung fiktiven Einkommens bei einem Bauarbeiter während der Wintermonate.
BGB §§ 1569 ff, 1581; ZPO § 323
BGB §§ 1569 ff, 1581; ZPO § 323
1. Nach § 323 Abs. 3 ZPO darf das Urteil auch dann erst für die Zeit nach der Klageerhebung abgeändert werden, wenn in dem Prozeßkostenhilfeverfahren die Klage schon vorher der beklagten Partei mitgeteilt worden ist.
2. Einem Bauarbeiter können während der Zeit seiner Arbeitslosigkeit in den Wintermonaten neben der Meldung beim Arbeitsamt als Arbeitssuchender keine weiteren Bemühungen um eine Arbeitsstelle abverlangt werden.
OLG Nürnberg, Urteil vom 30. September 1985 - 10 UF 1661/85
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