Entscheidungen OLG Saarbrücken 10/1985
Versorgungsausgleich; Beamtenversorgung; Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes; Berücksichtigung nichtdynamischer Zusatzversorgungsrenten bei der Ruhensberechnung; Dynamisierung statischer Anwartschaften.
BGB § 1587a; BeamtVG § 55
sb-1985-10-31-011-84.pdf (49,31 kb)BGB § 1587a; BeamtVG § 55
Bei der Ruhensberechnung gemäß § 55 BeamtVG sind die statischen Anwartschaften aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes nur mit dem nach der Barwertverordnung umgerechneten Wert von dynamischen Anwartschaften zu berücksichtigen.
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 31. Oktober 1985 - 6 UF 11/84
FamRZ 1986, 174
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