Telefon
0941 / 59 55 00
Telefon

Entscheidungen OLG Nürnberg 12/1985

Versorgungsausgleich; Ausschluß wegen grober Unbilligkeit (hier: Aufnahme von Darlehen durch Fälschung der Unterschrift des Ehepartners).
BGB § 1587c

Das Verhalten einer Ehefrau, die Darlehen durch Fälschung der Unterschrift ihres Ehemannes aufnimmt, ist wirtschaftlich nicht derart nachhaltig und relevant, daß die Durchführung des Versorgungsausgleichs unerträglich erscheint: Schließlich geht es bei dem Versorgungsausgleich um die Teilhabe an Vermögenswerten, die in der Ehezeit (hier: von 25 Jahren) von den Parteien erwirtschaftet worden sind.

OLG Nürnberg, Beschluß vom 9. Dezember 1985 - 10 UF 2152/85
FamRZ 1986, 580

Entscheidungen OLG Nürnberg 12/1985 - FD-Platzhalter-rund
Fachanwälte im Familienrecht gesucht

Aktuelles

Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022
Das Bundesministerium der Finanzen hat das >Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 be...
Düsseldorfer Tabelle 2022
Die »Düsseldorfer Tabelle« wurde zum 01.01.2022 geändert, im Wesentlichen bei den Bedarfssätzen min...
Neuer Artikel