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Entscheidungen OLG Celle 03/1985 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Celle 03/1985



Familienvermögensrecht; Zugewinngemeinschaft; Zugewinnausgleich; Ausgleich gesamtschuldnerischer Verbindlichkeiten geschiedener Eheleute im Innenverhältnis.
BGB §§ 426, 1372 ff

Ansprüche unter geschiedenen Ehegatten auf Freistellung (§ 426 BGB) von während der Ehe eingegangenen gesamtschuldnerischen Verbindlichkeiten können außerhalb des Zugewinnausgleichs geltend gemacht werden.

OLG Celle, Beschluß vom 5. März 1985 - 6 W 2/85
FamRZ 1985, 710

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Verfahrensrecht; Kosten und Gebühren; Sachverständigenentschädigung bei Mitwirkung eines Mitarbeiters in jugendpsychologischen Gutachten über die Eignung für die elterliche Sorge.
ZSEG § 3

1. Ein Vergütungsanspruch nach § 3 Abs. 1 ZSEG besteht nur dann, wenn das im gerichtlichen Auftrag erstellte Gutachten noch als eine Leistung des gerichtlichen Sachverständigen gewertet werden kann.
2. Bei jugendpsychologischen Gutachten über die Eignung für die elterliche Sorge darf die Exploration der Beteiligten in der Regel nicht vollständig einem Mitarbeiter überlassen werden.
3. Ist die Mitwirkung eines von dem Sachverständigen ohne Erlaubnis des Gerichts hinzugezogenen Mitarbeiters so umfangreich, daß das Gutachten den Charakter einer überwiegend persönlichen Leistung des gerichtlichen Sachverständigen verliert, so besteht kein Vergütungsanspruch nach § 3 Abs. 1 ZSEG.

OLG Celle, Beschluß vom 28. März 1985 - 12 WF 39/85
NdsRpfl 1985, 172

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Versorgungsausgleich; Kürzung des Ausgleichsbetrages; Besteuerung der Pensionsbezüge; erheblich geringere Beträge zu der freiwilligen Krankenversicherung.
BGB § 1587c

Haben beide Ehegatten ihre Versorgungsanrechte im wesentlichen während der Ehezeit erworben, war der ausgleichspflichtige Ehegatte Beamter, und würde die uneingeschränkte Durchführung des Versorgungsausgleichs dazu führen, daß ihm infolge der Besteuerung seiner Pensionsbezüge und der Beiträge zu seiner freiwilligen Krankenversicherung erheblich geringere Beträge verblieben, als sie der andere Ehegatte aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhielte, so ist der Ausgleichsbetrag nach § 1587c Nr. 1 BGB zu kürzen.

OLG Celle, Beschluß vom 28. März 1985 - 12 UF 102/84
FamRZ 1985, 717 = NJW 1986, 1818 = NJW-RR 1986, 808 [Ls]

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