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Entscheidungen OLG Zweibrücken 12/1985 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Zweibrücken 12/1985



Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Unterhaltsabänderung und Aussetzung eines Unterhaltsrechtsstreits aus übergeleitetem Recht; Begrenzung der Abänderung im Umfang der die titulierten Ansprüche übersteigenden Sozialleistungen.
BGB §§ 1569 ff; ZPO §§ 148, 323; BSHG §§ 90, 91

1. Zu der Frage der Aussetzung eines Unterhaltsrechtsstreits aus übergeleitetem Recht, wenn gegen die Überleitungsanzeige Widerspruch eingelegt, und hierüber noch nicht entschieden ist.
2. Der Sozialhilfeträger ist befugt, im Anschluß an die Überleitung eines titulierten Unterhaltsanspruchs Abänderungsklage zu erheben; diese Befugnis ist jedoch auf eine Abänderung in dem Umfang der die titulierten Ansprüche übersteigenden Sozialleistungen begrenzt.
3. Bezüglich einer noch über diese Leistungen hinausgehenden Abänderung verbleibt es bei der Klagebefugnis des (unterhaltsberechtigten) Sozialhilfeempfängers, so daß gegebenenfalls zwei Abänderungsprozesse zu führen sind.

OLG Zweibrücken, Urteil vom 4. Dezember 1985 - 2 UF 10/85
FamRZ 1986, 190 = NJW 1986, 730 = DAVorm 1986, 174 = NJW-RR 1986, 559 [Ls] = EzFamR ZPO § 323 Nr. 14 [Ls] = NJW 1987, 2040 [Ls]

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Verfahrensrecht; Zwangsvollstreckung; Festsetzung des Verfahrenswertes; Geschäftswert eines Zwangsgeldes.
ZPO § 888; FGG § 33; BRAGO § 10

1. Die Beschwerde nach § 10 Abs. 3 BRAGO kann von dem Rechtsanwalt eigenen Namens eingelegt werden.
2. In Verfahren zu der Festsetzung eines Zwangsgeldes nach § 33 Abs. 1 FGG bestimmt sich der Geschäftswert nicht nach der Höhe des beantragten Zwangsgeldes, sondern allein nach dem Interesse an der Durchsetzung der gerichtlichen Verfügung.
3. Das Interesse an der Befolgung einer Umgangsrechtsregelung ist normalerweise nicht höher als mit 1.000 DM zu bewerten.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 5. Dezember 1985 - 2 WF 55/85
JurBüro 1986, 388

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Haftung des Rechtsanwalts; Verletzung anwaltlicher Sorgfaltspflichten; Sorgfaltspflicht des Berufungsanwalts bei der Überprüfung der Zustellung des erstinstanzlichen Urteils durch den Berufungsanwalt; Mandatierung durch einen im Ausland wohnenden Mandanten.
ZPO § 233

1. Zu den Sorgfaltspflichten des Berufungsanwalts bei der Überprüfung der Zustellung des erstinstanzlichen Urteils.
2. Bei Mandatierung durch einen im Ausland wohnenden Mandanten muß der Prozeßbevollmächtigte für das Berufungsverfahren besonders sorgfältig die Zustellung des erstinstanzlichen Urteils nachprüfen, notfalls durch Nachfrage bei Gericht.

OLG Zweibrücken, Urteil vom 12. Dezember 1985 - 6 UF 130/84
JurBüro 1986, 947

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Abstammungsrecht; Anfechtung der Ehelichkeit; Verweigerung der Blutentnahme; Androhung und Festsetzung von Ordnungsmitteln bei Nichterscheinen im Termin zur Blutentnahme.
ZPO §§ 372a, 390

Das bloße Nichterscheinen in dem Termin zu der Blutentnahme ist eine Verweigerung nur dann, wenn sich aus den Umständen ergibt, daß der Verpflichtete (hier: die Mutter der im Wege der Ehelichkeitsanfechtungsklage beklagten Kinder) die Blutentnahme nicht dulden will.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 16. Dezember 1985 - 6 W 34/85
FamRZ 1986, 493

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Prozeßkostenhilfe; Beiordnung eines Rechtsanwalts für eine Auskunftsklage; Erforderlichkeit der Vertretung durch einen Rechtsanwalt im Parteiprozeß.
BGB § 1605; ZPO § 121

1. Ob die Vertretung durch einen Rechtsanwalt im Parteiprozeß erforderlich ist, bestimmt sich sowohl nach objektiven als auch nach subjektiven Merkmalen.
2. Die Erforderlichkeit ist zu bejahen, wenn eine gerade volljährig gewordene Schülerin den Auskunftsanspruch gegen ihren Vater zu der Überprüfung der Unterhaltsfrage einklagen will.
3. Im Rahmen der Prozeßkostenhilfe ist grundsätzlich nur ein Rechtsanwalt beizuordnen, auch wenn die Partei das Mandat bereits einer Sozietät erteilt hat.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 16. Dezember 1985 - 2 WF 41/85
FamRZ 1986, 287 = NJW-RR 1986, 615 = DAVorm 1986, 274 = JurBüro 1986, 610

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Kosten und Gebühren; Entschädigung eines Dolmetschers; Berücksichtigung der Lohnsteigerungen bei Bestimmung der Dolmetscherentschädigung.
ZSEG §§ 3, 17

1. Zu der Berücksichtigung der Lohn- und Gehaltssteigerungen, die seit dem Inkrafttreten der geltenden Fassung des § 3 Abs. 2 ZSEG am 1. Januar 1977 eingetreten sind, bei der Bestimmung der angemessenen Entschädigung eines Dolmetschers nach § 17 Abs. 2 ZSEG.
2. Die Lohnentwicklung der letzten Jahre erfordert es, den gesetzlichen Rahmen für die Entschädigung von Dolmetschern mehr als bisher nach oben auszuschöpfen.
3. Zu der Erhöhung der Entschädigung eines Dolmetschers für eine Sprache, deren Kenntnis in Deutschland selten ist (hier: besondere Schwierigkeiten der Aufgaben eines Dolmetschers für die afghanische Sprache).

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 19. Dezember 1985 - 2 WF 23/85
Rpfleger 1986, 322

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Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Prozeßführungsbefugnis; Prozeßstandschaft während des Scheidungsverfahrens; Parteiwechsel nach Anhängigwerden des Scheidungsantrages.
BGB § 1629; ZPO § 269

Es stellt keine Klagerücknahme dar, wenn nach Anhängigwerden des Scheidungsantrages während eines laufenden Unterhaltsrechtsstreits der bis dahin als gesetzlicher Vertreter des Kindes aufgetretene Elternteil dessen Anspruch auf Unterhalt nunmehr im eigenen Namen weiterverfolgt.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 20. Dezember 1985 - 2 UF 224/85
FamRZ 1986, 289

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