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Entscheidungen OLG Celle 05/1985 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Celle 05/1985



Versorgungsausgleich; Ausgleich der Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung; Unverfallbarkeit einer Anwartschaft; Durchführung der Realteilung bei einer betrieblichen Direktversicherung (hier: Anwartschaften aus der Versorgungsordnung der Norddeutschen Landesbank); Zulässigkeit einer unselbständigen Anschlußbeschwerde an die Beschwerde eines Versorgungsträgers.
BGB §§ 1587 ff; BetrAVG § 18; ZPO § 621e; VAHRG § 1

1. Handelt es sich bei der Beschwerde eines Versorgungsträgers um eine Teilanfechtung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich, und wirkt sich dieses Rechtsmittel zu Ungunsten eines Ehegatten aus, dann kann dieser Ehegatte mit einer unselbständigen Anschlußbeschwerde den von dem Hauptrechtsmittel nicht erfaßten Teil der Regelung zum Versorgungsausgleich anfechten; ein fehlendes Rechtsschutzbedürfnis steht dem nicht entgegen.
2. Die Anwartschaften aus der Versorgungsordnung der Norddeutschen Landesbank sind vor dem Eintritt des Versicherungsfalles nur in Höhe des Wertes der Anwartschaft auf eine Nachversicherung nach § 18 Abs. 6 BetrAVG unverfallbar.
3. Zu der Durchführung der Realteilung im Falle einer betrieblichen Direktversicherung (hier: Anwartschaften aus der Versorgungsordnung der Norddeutschen Landesbank), wenn der Versorgungsträger die Realteilung in der Weise zuläßt, daß durch eine Teilung des in der Ehe begründeten Deckungskapitals für beide Ehegatten gleichhohe Anwartschaften entstehen.

OLG Celle, Beschluß vom 7. Mai 1985 - 18 UF 198/83
FamRZ 1985, 939

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Kosten und Gebühren; Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten in Verfahren in Landwirtschaftssachen.
LwVfG §§ 2, 11; RPflG § 21; BRAGO § 63

Zu den außergerichtlichen Kosten der Beschwerdeinstanz in Landwirtschaftssachen gehören auch die Kosten, die dem Antragsgegner durch die Beauftragung eines Verfahrensbevollmächtigten in der Beschwerdeinstanz nach § 63 Abs. 2 BRAGO entstanden sind.

OLG Celle, Beschluß vom 28. Mai 1985 - 7 Wlw 41/85
AgrarR 1985, 372

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