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Entscheidungen OLG Köln 09/1985 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Köln 09/1985



Ehescheidung; Verfahrensrecht; Scheidungsverfahren; Zustellung an Prozeßbevollmächtigten nach Niederlegung des Mandats.
ZPO §§ 87, 176

Hat der Prozeßbevollmächtigte einer Partei einen Scheidungsantrag eingereicht, so bleibt er bis zu der Bestellung eines anderen Rechtsanwalts auch dann Zustellungsbevollmächtigter, wenn die Sache inzwischen an ein anderes Gericht verwiesen worden ist, an dem er nicht zugelassen ist, er das Mandat niedergelegt hat, und es um die Zustellung des Wider-Scheidungsantrages der Gegenpartei geht.

OLG Köln, Beschluß vom 6. September 1985 - 4 WF 244/85
FamRZ 1985, 1278

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Erbrecht; Hilfe bei der Anfertigung eines handschriftlichen Testamentes; Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwalts; nicht mehr auffindbares Testament; Zeugenaussage des Rechtsanwalts; Zeugnisverweigerungsrecht; Beweiswürdigung.
BGB § 2255; FGG §§ 12, 15; ZPO § 384

1. Es stellt keine Gesetzesverletzung dar, wenn in den Fällen des § 384 ZPO eine Belehrung über ein mögliches Zeugnisverweigerungsrecht unterbleibt.
2. Ein Rechtsanwalt, der einer Erblasserin bei der Anfertigung eines handschriftlichen Testamentes behilflich war, steht nicht unter einer Verschwiegenheitspflicht, von der er entbunden werden müßte, wenn er als Zeuge über den Inhalt des nicht mehr auffindbaren Testamentes auszusagen hat.

OLG Köln, Beschluß vom 9. September 1985 - 2 Wx 13/85
OLGZ 1986, 59 = Rpfleger 1985, 494 = JMBl NW 1986, 8

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Elterliche Sorge; Aktivlegitimation im Rahmen einer Anfechtung einer Zwischenverfügung in Familiensachen gemäß §§ 19, 20 FGG; Anfechtbarkeit von Beweisanordnungen in FG-Verfahren gegen am Verfahren nicht Beteiligte; Voraussetzungen einer sachgerechten Entscheidung zum Wohle eines Kindes; Zulässigkeit einer Anhörung eines unzuständigen Jugendamtes; Einschaltung des nicht (mehr) zuständigen Jugendamtes zur »Berichterstattung« durch das Familiengericht.
ZPO § 621e; FGG §§ 12, 19, 20; JWG §§ 11, 48a

1. Gegen eine Beweisanordnung des Amtsgerichts auf »Berichterstattung« durch das Jugendamt hat dieses kein Beschwerderecht.
2. Das Gericht kann nach § 12 FGG auch das an sich unzuständige Jugendamt in seine Ermittlungen einschalten; es muß dabei nicht den »Behördenweg« einhalten.

OLG Köln, Beschluß vom 13. September 1985 - 4 WF 245/85
FamRZ 1986, 707 = DAVorm 1986, 920 [Ls]

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