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Entscheidungen OLG Düsseldorf 05/1985 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Düsseldorf 05/1985



Kosten und Gebühren; Rechtsanwaltsgebühren; Höhe der Rechtsanwaltsgebühren in isolierten Familienrechtsverfahren.
BRAGO §§ 12, 118

Weist das isolierte Familienrechtsverfahren keine Schwierigkeiten und keine sonderliche Bedeutung auf, so ist die volle Gebühr von 10/10 nach § 118 BRAGO nicht berechtigt (hier: nur 6/10 einer vollen Gebühr).

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 6. Mai 1985 - 10 WF 84/85
JurBüro 1985, 1839

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Kosten und Gebühren; Rechtsanwaltsgebühren; Rechtsanwaltsgebühren in isolierten Familienrechtsverfahren wegen Sorgerechtsregelung.
BRAGO §§ 12, 118

Liegen bei Bewilligung der Prozeßkostenhilfe für das isolierte Sorgerechtsverfahren die Stellungnahmen der Jugendämter bereits vor, und hatten sich die in ungünstigen Einkommensverhältnissen lebenden Parteien bereits auf eine Regelung verständigt, so ist der Ansatz einer 10/10-Gebühr nach § 118 BRAGO unbillig.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 6. Mai 1985 - 10 WF 88/85
JurBüro 1985, 1838

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Prozeßkostenhilfe; Vertretung des beigeordneten Rechtsanwalts durch einen Rechtsbeistand.
BRAGO §§ 4, 121; KostÄndG Art. 9

Wird ein Rechtsanwalt in einem Rechtsstreit im Wege der Prozeßkostenhilfe beigeordnet, und läßt er sich in der mündlichen Verhandlung durch einen Rechtsbeistand, der Mitglied der Rechtsanwaltskammer ist, vertreten, so entstehen durch diese Vertretung keine erstattungsfähigen Gebühren.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 10. Mai 1985 - 11 WF 12/85
JurBüro 1985, 1496 = Rbeistand 1986, 145

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Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes in Ehesachen; einverständliche Scheidung; Berücksichtigung von Schulden.
GKG § 12

1. Im Rahmen der Streitwertfestsetzung in Ehesachen sind Schulden streitwertmindernd dadurch zu berücksichtigen, daß die konkreten monatlichen Tilgungsleistungen von dem Nettoeinkommen abzusetzen sind.
2. Bei einer sogenannten einverständlichen Scheidung ist ein Abschlag von etwa 20% von dem sonst nach § 12 Abs. 2 S. 2 GKG zu bestimmenden Streitwert vorzunehmen.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 20. Mai 1985 - 10 WF 98/85
JurBüro 1985, 1357

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