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Entscheidungen OLG Stuttgart 10/1985 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Stuttgart 10/1985



Prozeßkostenhilfe; Abweichung der Ausfertigung des Prozeßkostenhilfebewilligungs- und Beiordnungsbeschlusses von der Urschrift.
ZPO §§ 121, 329; BRAGO § 122

Weicht die Ausfertigung des Prozeßkostenhilfebewilligungs- und Beiordnungsbeschlusses inhaltlich von der Urschrift dieses Beschlusses ab, ist nur die Urschrift maßgebend, und nicht die dem Rechtsanwalt oder der Partei zugestellte Ausfertigung desselben.

OLG Stuttgart, Beschluß vom 22. Oktober 1985 - 8 WF 39/85
Justiz 1986, 18

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Familienvermögensrecht; Zugewinngemeinschaft; Zugewinnausgleich; Nießbrauchrecht an einem Hausgrundstück als für den Zugewinnausgleich verwertbarer Vermögensgegenstand.
BGB §§ 1061, 1374, 1375, 1376

1. Zu der Bewertung eines lebenslangen Nießbrauchrechts
2. Ein Nießbrauchrecht an einem Hausgrundstück ist kein für den Zugewinnausgleich verwertbarer Vermögensgegenstand, weil es mit dem Tode des Inhabers endet.

OLG Stuttgart, Beschluß vom 25. Oktober 1985 - 17 UF 27/84
FamRZ 1986, 466

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Abstammungsrecht; Prozeßkostenhilfe; Mutwillen für gerichtliche Vaterschaftsfeststellung bei Anerkennungsbereitschaft des Mannes; Zweifel an der Vaterschaft des Mannes; Anhaltspunkte für Mehrverkehr der Mutter.
BGB §§ 1600a ff, 1600n; ZPO § 114

Die Vaterschaftsfeststellungsklage des neugeborenen Kindes gegen einen zur Anerkennung bereiten Mann ist jedenfalls dann nicht mutwillig erhoben, wenn begründete Zweifel an der Vaterschaft des Mannes bestehen, insbesondere bei Anhaltspunkten für Mehrverkehr der Mutter.

OLG Stuttgart, Beschluß vom 29. Oktober 1985 - 16 W 28/85
DAVorm 1985, 1039

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Kosten und Gebühren; Vereinbarung über die Entschädigung der Sachverständigen über Stundensatz und Auslagen.
ZSEG § 7

Wirksam ist auch eine Vereinbarung über die Entschädigung der Sachverständigen, die keinen Gesamtbetrag bestimmt, sondern nur die Berechnungsgrundlagen - Stundensatz, Schreibgebühr, Kilometerpauschale - festlegt.

OLG Stuttgart, Beschluß vom 29. Oktober 1985 - 8 W 397/84
JurBüro 1986,419 = Justiz 1986, 17 = Rpfleger 1986, 112 = MDR 1986, 246 [Ls] = ZfBR 1986, 108 [Ls]

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