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Entscheidungen OLG Celle 12/1985 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Celle 12/1985



Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Unterhaltsanspruch ehelicher Kinder bei Unterbringung in einer Tagespflegestelle.
BGB §§ 1601 ff

Sind minderjährige Kinder wegen Berufstätigkeit der Mutter in einer Tagespflegestelle untergebracht, dann richten sich ihre Unterhaltsansprüche nicht nach der Lebensstellung der Eltern, sondern nach ihrem tatsächlichen Bedarf; die Düsseldorfer Tabelle ist insofern nicht anwendbar.

OLG Celle, Urteil vom 2. Dezember 1985 - 19 UF 29/85
DAVorm 1986, 435 = FamRZ 1986, 1028 [Ls]

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Unterhaltsrecht; Familienunterhalt; Pfändung des Taschengeldanspruchs der Ehefrau; Pfändungsschutz; höchstpersönlicher Anspruch; Darlegungs- und Beweislast; abgetretener Rentenanspruch.
BGB §§ 399, 400, 1360a; ZPO §§ 850b, 851

1. Der Taschengeldanspruch als unselbständiger Teil des Unterhaltsanspruchs ist trotz seiner höchstpersönlichen Natur unter besonderen Voraussetzungen der Pfändung unterworfen.
2. Die Voraussetzungen für eine Pfändung hat allein das Vollstreckungsgericht zu prüfen; für das Familiengericht bleibt die insoweit getroffene Entscheidung verbindlich.
3. In dem Einziehungsprozeß muß der Kläger die Unterhaltsbedürftigkeit der Ehefrau dartun und beweisen.

OLG Celle, Beschluß vom 11. Dezember 1985 - 17 WF 188/85
FamRZ 1986, 196

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