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Entscheidungen OLG Koblenz 01/1985 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Koblenz 01/1985



Kosten und Gebühren; Kostenfestsetzung; Verrechnung von Prozeßkostenvorschüssen.
BGB § 1360a; ZPO §§ 103, 106

Bei dem Kostenausgleich gemäß § 106 ZPO scheidet die - sonst ausnahmsweise zulässige - Anrechnung eines unstreitig geleisteten Prozeßkostenvorschusses dann aus, wenn der Vorschuß und der Kostenerstattungsanspruch der vorschußberechtigten Partei zusammen die ihr entstandenen Prozeßkosten nicht übersteigen.

OLG Koblenz, Beschluß vom 25. Januar 1985 - 13 WF 1368/84
JurBüro 1985, 1254

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