Entscheidungen OLG Koblenz 01/1985
Kosten und Gebühren; Kostenfestsetzung; Verrechnung von Prozeßkostenvorschüssen.
BGB § 1360a; ZPO §§ 103, 106
ko-1985-01-25-1368-84.pdf (50,30 kb)BGB § 1360a; ZPO §§ 103, 106
Bei dem Kostenausgleich gemäß § 106 ZPO scheidet die - sonst ausnahmsweise zulässige - Anrechnung eines unstreitig geleisteten Prozeßkostenvorschusses dann aus, wenn der Vorschuß und der Kostenerstattungsanspruch der vorschußberechtigten Partei zusammen die ihr entstandenen Prozeßkosten nicht übersteigen.
OLG Koblenz, Beschluß vom 25. Januar 1985 - 13 WF 1368/84
JurBüro 1985, 1254
Aktuelles
Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022
Das Bundesministerium der Finanzen hat das >Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 be...
Düsseldorfer Tabelle 2022
Die »Düsseldorfer Tabelle« wurde zum 01.01.2022 geändert, im Wesentlichen bei den Bedarfssätzen min...
Neuer Artikel
Das Bundesministerium der Finanzen hat das >Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 be...
Düsseldorfer Tabelle 2022
Die »Düsseldorfer Tabelle« wurde zum 01.01.2022 geändert, im Wesentlichen bei den Bedarfssätzen min...
Neuer Artikel