Entscheidungen OLG Celle 01/1985
BRAGO §§ 31, 34
Die von dem Gericht aufgegebene Vorlage von Verdienstauskünften durch die Partei stellt keine Beweiserhebung im Sinne von § 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO dar, ebenso wenig die telefonische Einholung einer Auskunft des Arbeitgebers durch das Gericht zu einer Position der Verdienstbescheinigung.
OLG Celle, Beschluß vom 16. Januar 1985 - 12 WF 296/84
JurBüro 1985, 1027 = NdsRpfl 1985, 119
Prozeßkostenhilfe; Versagung nach Abschluß der zweiten Instanz; Zulässigkeit der Beschwerde.
ZPO § 127
Hat das erstinstanzliche Gericht auf einen rechtzeitig gestellten Antrag Prozeßkostenhilfe erst nach Abschluß der Instanz versagt, so ist die Beschwerde gegen seinen Beschluß auch dann zulässig, wenn sie nicht »alsbald«, sondern erst nach rechtskräftigem Abschluß der zweiten Instanz eingelegt wird.
OLG Celle, Beschluß vom 24. Januar 1985 - 2 W 7/85
MDR 1985, 591 = NdsRpfl 1985, 143 = FamRZ 1986, 82 [Ls]
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