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Entscheidungen OLG Bamberg 12/1985 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Bamberg 12/1985



Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes einer mangels Beschwer unzulässigen Berufung.
GKG § 14

Stellt sich nach dem Verlesen eines Berufungsantrages erst in der mündlichen Verhandlung heraus, daß die Beschwer des Berufungsklägers nur mit höchstens 200 DM bewertet werden kann, und nimmt Berufungskläger daraufhin die Berufung zurück, dann beträgt der Gegenstandswert des Verfahrens 200 DM. Eine nachträgliche Erhöhung des Streitwertes auf 701 DM ist mit dem Gesetz nicht vereinbar.

OLG Bamberg, Beschluß vom 27. Dezember 1985 - 5 U 196/85
JurBüro 1986, 1220 = Rpfleger 1986, 197

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