Entscheidungen OLG Schleswig 04/1985
ZPO § 120
Auch nach Abschluß der Instanz ist das Gericht für eine Entscheidung über die Abänderung der angeordneten Ratenzahlungen zuständig.
OLG Schleswig, Beschluß vom 10. April 1985 - 10 WF 70/85
SchlHA 1985, 104
Kosten und Gebühren; »besondere Angelegenheit«; einstweilige Regelung der elterlichen Sorge im Scheidungsurteil.
ZPO § 628; BRAGO § 41
Die in einem Scheidungsurteil getroffene einstweilige Regelung der elterlichen Sorge für ein gemeinschaftliches Kind ist gebührenrechtlich eine besondere Angelegenheit.
OLG Schleswig, Beschluß vom 11. April 1985 - 13 WF 82/85
JurBüro 1986, 883 = AnwBl 1986, 110
Verfahrensrecht; Rechtsmittel; sofortige Beschwerde gegen gemischte Kostenentscheidung.
ZPO § 99
Wird teilweise streitig, teilweise durch Anerkenntnisurteil entschieden, so ist gegen die gemischte Kostenentscheidung des Schlußurteils die sofortige Beschwerde insoweit statthaft, als die Kosten auf den anerkannten Teil des Anspruchs entfallen; insoweit kann jeder Rechtsfehler in der Kostenentscheidung gerügt werden.
OLG Schleswig, Beschluß vom 16. April 1985 - 9 W 51/85
JurBüro 1986, 107 = SchlHA 1985, 178
Kosten und Gebühren; Anfall der Beweisgebühr des Rechtsanwalts bei Einholung einer telefonischen Verdienstauskunft.
BRAGO § 31
Die fernmündliche Einholung einer Verdienstauskunft für einen Beteiligten in der mündlichen Verhandlung durch den Familienrichter ist eine (prozessual unzulässige) Beweisaufnahme, die bei dem Prozeßbevollmächtigten eine Beweisgebühr auslöst.
OLG Schleswig, Beschluß vom 29. April 1985 - 8 WF 60/85
AnwBl 1985, 544
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