Entscheidungen OLG Saarbrücken 02/1985
Unterhalt unter Verwandten; Anspruch minderjähriger und volljähriger Kinder auf Unterhalt; Unterhaltsverpflichtung nach Schulentlassung; Übergangszeit.
BGB §§ 1601 ff, 1610
sb-1985-02-06-153-83.pdf (48,52 kb)BGB §§ 1601 ff, 1610
Eine Unterhaltsverpflichtung besteht auch nach der Schulentlassung der Kinder. Den Kindern wird eine Übergangszeit zugebilligt, in der sie sich orientieren und um einen Ausbildungsplatz oder Arbeitsplatz bemühen können. Als Übergangszeit wird eine Dauer von einem Jahr angemessen angesehen.
OLG Saarbrücken, Urteil vom 6. Februar 1985 - 9 UF 153/83
NJW-RR 1986, 295
Aktuelles
Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022
Das Bundesministerium der Finanzen hat das >Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 be...
Düsseldorfer Tabelle 2022
Die »Düsseldorfer Tabelle« wurde zum 01.01.2022 geändert, im Wesentlichen bei den Bedarfssätzen min...
Neuer Artikel
Das Bundesministerium der Finanzen hat das >Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 be...
Düsseldorfer Tabelle 2022
Die »Düsseldorfer Tabelle« wurde zum 01.01.2022 geändert, im Wesentlichen bei den Bedarfssätzen min...
Neuer Artikel