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Entscheidungen OLG Hamburg 01/1985 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Hamburg 01/1985



Ehescheidung; Ablauf des Trennungsjahres während des Berufungsverfahrens der Scheidungssache; Entscheidung des Berufungsgerichts.
BGB § 1565; ZPO §§ 97, 629b

1. Zu dem Scheitern einer Ehe.
2. Hat das Familiengericht einen Scheidungsantrag abgewiesen, weil die Ehegatten noch kein Jahr lang getrennt leben, wird hiergegen Berufung eingelegt, und verstreicht das Trennungsjahr während der zweiten Instanz, so hat das Berufungsgericht die Sache an das Familiengericht zurückzuverweisen, wenn es die Ehe für gescheitert hält.
3. In diesem Fall können die Kosten der Berufung dem Berufungsführer auferlegt werden; sie können auch geteilt werden.

OLG Hamburg, Urteil vom 15. Januar 1985 - 12 UF 173/84
FamRZ 1985, 711

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