Entscheidungen OLG Hamburg 01/1985
Ehescheidung; Ablauf des Trennungsjahres während des Berufungsverfahrens der Scheidungssache; Entscheidung des Berufungsgerichts.
BGB § 1565; ZPO §§ 97, 629b
hh-1985-01-15-173-84.pdf (54,96 kb)BGB § 1565; ZPO §§ 97, 629b
1. Zu dem Scheitern einer Ehe.
2. Hat das Familiengericht einen Scheidungsantrag abgewiesen, weil die Ehegatten noch kein Jahr lang getrennt leben, wird hiergegen Berufung eingelegt, und verstreicht das Trennungsjahr während der zweiten Instanz, so hat das Berufungsgericht die Sache an das Familiengericht zurückzuverweisen, wenn es die Ehe für gescheitert hält.
3. In diesem Fall können die Kosten der Berufung dem Berufungsführer auferlegt werden; sie können auch geteilt werden.
OLG Hamburg, Urteil vom 15. Januar 1985 - 12 UF 173/84
FamRZ 1985, 711
Aktuelles
Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022
Das Bundesministerium der Finanzen hat das >Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 be...
Düsseldorfer Tabelle 2022
Die »Düsseldorfer Tabelle« wurde zum 01.01.2022 geändert, im Wesentlichen bei den Bedarfssätzen min...
Neuer Artikel
Das Bundesministerium der Finanzen hat das >Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 be...
Düsseldorfer Tabelle 2022
Die »Düsseldorfer Tabelle« wurde zum 01.01.2022 geändert, im Wesentlichen bei den Bedarfssätzen min...
Neuer Artikel