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Entscheidungen OLG Hamm 01/1985 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Hamm 01/1985



Versorgungsausgleich; Beschwerderecht des Trägers der Zusatzversorgung.
BGB § 1587b; FGG § 20

Hat das Familiengericht bei der Saldierung die Anwartschaften der Ehefrau auf öffentliche Zusatzversorgung zu hoch bewertet, und dadurch zu geringe Anwartschaften von dem Sozialversicherungskonto des Ehemannes auf das Sozialversicherungskonto der Ehefrau übertragen, so steht dem Träger der Zusatzversorgung hiergegen mangels Beschwer kein Beschwerderecht zu.

OLG Hamm, Beschluß vom 11. Januar 1985 - 4 UF 294/84
FamRZ 1985, 614

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Ehewohnung und Hausrat; Zuweisung der Ehewohnung in isolierten Hausratsverfahren bei anhängiger Ehesache.
BGB § 1361a; HausrVO §§ 1, 3, 18a; ZPO § 620

1. Eine abschließende Wohnungszuweisung einschließlich Mietrechtsregelung in einem Verfahren der Hausratsverordnung ist für die Zeit vor der Rechtskraft der Scheidung - auch nach Anhängigkeit der Scheidungssache - nicht zulässig.
2. Mangels einer der Regelung des § 1361a BGB entsprechenden Regelung für die Ehewohnung ist in isolierten Hausratsverfahren - auch nach Anhängigkeit der Scheidungssache - ein Antrag auf Regelung der Benutzung der Ehewohnung durch Zuweisung an einen der Ehegatten allein nicht zulässig.

OLG Hamm, Beschluß vom 15. Januar 1985 - 1 UF 219/84
FamRZ 1985, 706

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Unterhaltsrecht; Titulierung der Ansprüche des Unterhaltsgläubigers.
BGB §§ 1360a, 1610; ZPO § 114

Der Unterhaltsgläubiger hat grundsätzlich einen Anspruch auf Titulierung seiner Ansprüche, jedoch nicht auf Kosten des Unterhaltsschuldners, wenn dieser seine Unterhaltspflichten zuverlässig erfüllt.

OLG Hamm, Beschluß vom 18. Januar 1985 - 10 WF 8/85
FamRZ 1985, 506

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Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes; Wert eines sog. Titulierungsvergleichs.
ZPO § 3; GKG § 12

1. Ein Titulierungsvergleich liegt vor, wenn ein vergleichsweise geregelter Anspruch schon bei Beginn des Verfahrens zwischen den Parteien nicht streitig war.
2. Der Gegenstandswert eines Scheidungsvergleichs ermäßigt sich auf etwa ein Zehntel, wenn für unstreitige Ansprüche lediglich ein Titel geschaffen werden soll.

OLG Hamm, Beschluß vom 22. Januar 1985 - 1 WF 651/84
JurBüro 1985, 739

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Elterliche Sorge; isoliertes Sorgerechtsverfahren wegen Sorgerechtsregelung bei Getrenntleben der Eltern; Sorgerechtsübertragung; Antragstellung; Rechtsschutzbedürfnis.
BGB § 1672

Das Bedürfnis für eine Sorgerechtsregelung gemäß § 1672 BGB besteht schon dann, wenn die Eltern dauernd getrennt leben, und ein Elternteil einen Antrag auf Sorgerechtsübertragung stellt; Voraussetzung für eine Maßnahme nach § 1672 BGB ist nicht, daß es in bezug auf das Kind zuvor zu Unstimmigkeiten der Eltern gekommen ist.

OLG Hamm, Beschluß vom 30. Januar 1985 - 6 UF 734/84
FamRZ 1986, 1039

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Personenstandsrecht; Namensrecht; isländischer Name eines Kindes nach Einbürgerung; Namensänderung.
PStG §§ 30, 47

Führen die Kinder eines isländischen Vaters und einer deutschen Mutter nach isländischem Recht nur einen Personennamen, und keinen Familiennamen, so tritt hieran durch eine Einbürgerung keine Änderung ein.

OLG Hamm, Beschluß vom 31. Januar 1985 - 15 W 253/83
StAZ 1985, 205 = IPRspr 1985, 16

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