Telefon
0941 / 59 55 00
Telefon

Entscheidungen OLG Köln 04/1985 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Köln 04/1985



Personenstandsrecht; Schreibweise griechischer Familiennamen in Personenstandsbüchern.
PStG § 47; CIECNamÜbk Art. 1, Art. 2

1. Griechische Familiennamen sind grundsätzlich entsprechend der ISO-Norm R 843 buchstabengetreu in deutsche Personenstandsbücher einzutragen; dies gilt auch für Namen, die bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 30. August 1976 eingetragen worden sind.
2. Davon kann ausnahmsweise abgewichen werden, wenn die mit der Regelung verbundenen Nachteile für die Betroffenen so beträchtlich sind, daß sie ihnen nicht mehr zugemutet werden können.

OLG Köln, Beschluß vom 17. April 1985 - 16 Wx 18/85
StAZ 1985, 209 = OLGZ 1985, 401 = JMBl NW 1986, 20

Speichern Öffnen koe-1985-04-17-018-85PStG.doc (41,00 kb)
_______________

Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt gegen beide Elternteile; Unterhaltsbedarf eines außerhalb des Elternhauses lebenden minderjährigen Kindes; vergleichsweise Freistellung eines Elternteils von der Unterhaltspflicht.
BGB §§ 1601 ff, 1610

1. Die gesetzliche Regelung, daß der Unterhaltsanspruch eines minderjährigen Kindes aus geschiedener Ehe sich gegen beide Elternteile richtet, ist nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Kindesvater die Kindesmutter von der Barunterhaltspflicht freistellt: Diese Vereinbarung wirkt nicht zwischen dem unterhaltsberechtigten Kind und den Eltern, sondern nur zwischen diesen.
2. Lebt das minderjährige Kind nicht bei den Eltern, sondern in einer eigenen Wohnung, dann kann der Unterhaltsbedarf nicht nach der auf andere Verhältnisse abstellenden Tabelle berechnet werden; es kommt vielmehr auf den tatsächlichen Bedarf an.

OLG Köln, Urteil vom 24. April 1985 - 27 UF 21/84
DAVorm 1985, 988

Speichern Öffnen koe-1985-04-24-021-84.pdf (73,06 kb)
_______________

Familienvermögensrecht; Zugewinngemeinschaft; Zugewinnausgleich; Berechnungszeitpunkte bei Tod des Ehegatten und laufendem Scheidungsverfahren; Tod eines Ehegatten während des Scheidungsverfahrens.
BGB §§ 1371, 1384

Wird die Ehe durch den Tod eines der Ehegatten aufgelöst, so ist die Bestimmung des § 1384 BGB nicht anwendbar.

OLG Köln, Urteil vom 25. April 1985 - 21 UF 254/84
FamRZ 1985, 933

Speichern Öffnen koe-1985-04-25-254-84.pdf (83,87 kb)
_______________

Verfahrensrecht; Zwangsvollstreckung; Vollziehung einer einstweiligen Unterhaltsverfügung; Rechtsfolgen bei Verstreichenlassen der Vollziehungsfrist nach § 929 Abs. 2 ZPO.
ZPO §§ 929, 936, 940

Die Vollziehung einer einstweiligen Verfügung, die ein Gläubiger auf Zahlung fortlaufenden Unterhalts erreicht hat, wird insgesamt unstatthaft, wenn er mit der Vollziehung oder deren Beginn länger als einen Monat nach der Verkündung des betreffenden Urteils oder der Zustellung des entsprechenden Beschlusses zuwartet.

OLG Köln, Urteil vom 30. April 1985 - 25 UF 199/84
FamRZ 1985, 1062

Speichern Öffnen koe-1985-04-30-199-84.pdf (68,14 kb)
Entscheidungen OLG Köln 04/1985 - FD-Platzhalter-rund
Fachanwälte im Familienrecht gesucht

Aktuelles

Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022
Das Bundesministerium der Finanzen hat das >Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 be...
Düsseldorfer Tabelle 2022
Die »Düsseldorfer Tabelle« wurde zum 01.01.2022 geändert, im Wesentlichen bei den Bedarfssätzen min...
Neuer Artikel