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Entscheidungen OLG Koblenz 05/1985 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Koblenz 05/1985



Versorgungsausgleich; Beschwerdebefugnis des Trägers der beamtenrechtlichen Versorgungslast im Versorgungsausgleichsverfahren.
BGB § 1587a; FGG § 20

Der Träger der beamtenrechtlichen Versorgungslast ist auch dann zu der Beschwerde gegen die Regelung des Versorgungsausgleichs durch das Amtsgericht befugt, wenn der Familienrichter die beamtenrechtliche Versorgungsanwartschaft derjenigen Partei, die im Dienste des Beschwerdeführers steht, versehentlich völlig unberücksichtigt gelassen hat, und mit dem Rechtsmittel die gesetzmäßige Durchführung des Versorgungsausgleichs begehrt wird.

OLG Koblenz, Beschluß vom 10. Mai 1985 - 13 UF 77/85
FamRZ 1985, 1266

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Prozeßkostenhilfe; Kosten und Gebühren; Vergütungsansprüche des Rechtsanwalts gegen die Staatskasse; vor Beiordnung entstandene Auslagen des Prozeßbevollmächtigten; Anspruch auf Erstattung.
BRAGO § 126

Auslagen des beigeordneten Rechtsanwalts sind - ungeachtet des Zeitpunktes ihrer Entstehung - immer dann aus der Staatskasse zu erstatten, wenn sie im Zusammenhang mit einer von der Prozeßkostenhilfe umfaßten Tätigkeit entstanden und notwendig gewesen sind.

OLG Koblenz, Beschluß vom 15. Mai 1985 - 14 W 249/85

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