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Entscheidungen OLG Saarbrücken 09/1985 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Saarbrücken 09/1985



Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes einer Ehesache; Abzug außergewöhnlicher Belastungen.
GKG § 12

1. Bei der Streitwertfestsetzung für eine Ehesache sind Verbindlichkeiten nur dann zu berücksichtigen, wenn sie außergewöhnlich sind.
2. Für diesen Fall kann eine Berücksichtigung nur in angemessener Höhe erfolgen, und zwar unter Beachtung der wirtschaftlichen Lage der Parteien.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 10. September 1985 - 6 WF 123/85
NJW-RR 1986, 308 = JurBüro 1985, 1673

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Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; pauschaler Abzug von 5% für berufsbedingte Aufwendungen; Verzug des Unterhaltsschuldners.
BGB §§ 284, 1361, 1612

1. Bei der Berechnung des Unterhalts von getrennt lebenden Eheleuten ist ein pauschaler Abzug von 5% des Einkommens für berufsbedingte Aufwendungen nicht gerechtfertigt.
2. Ein Schuldner von Unterhaltszahlungen, die gemäß § 1612 Abs. 3 BGB jeweils an dem ersten Tag eines Monats fällig werden, kommt nicht ohne weiteres gemäß § 284 BGB ohne Mahnung in Verzug: Die Anwendung des § 284 Abs. 2 BGB auf familienrechtliche Unterhaltsschulden setzt voraus, daß dem Verpflichteten seine Schuld sowohl nach ihrer Existenz als auch nach ihrem Umfang bekannt ist.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 27. September 1985 - 6 WF 142/85
FamRZ 1986, 62 [Ls]

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