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Entscheidungen OLG München 06/1985

Erbrecht; Kosten und Gebühren; Unwirksamkeit eines notariellen Vertrages; Erbengemeinschaft; mehrere Auftraggeber iSd § 6 BRAGO; Festsetzung der gesetzlichen Vergütung.
BRAGO § 6

Die Miterben in einer Erbengemeinschaft sind auch dann mehrere Auftraggeber im Sinne des § 6 Abs. 1 S. 1 BRAGO, wenn die Erben lediglich einen durch den Tod des Erblassers unterbrochenen Rechtsstreit aufnehmen.

OLG München, Beschluß vom 19. Juni 1985 - 11 W 1333/85
JurBüro 1985, 1651 = MDR 1985, 856

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