Entscheidungen OLG Zweibrücken 08/1985
Verfahrensrecht; Verfahren auf Feststellung des Außer-Kraft-Tretens einer einstweiligen Anordnung.
ZPO § 620f
zwei-1985-08-20-125-85.pdf (48,91 kb)ZPO § 620f
Für die Frage der Prozeßkostenhilfe geht das Verfahren nach § 620f S. 2 ZPO als der einfachere und billigere Weg einer Vollstreckungsgegenklage oder einer negativen Feststellungsklage vor, wenn die Parteien darum streiten, ob eine einstweilige Anordnung auf Ehegattenunterhalt durch einen nachfolgenden Vergleich außer Kraft gesetzt worden ist.
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 20. August 1985 - 2 WF 125/85
FamRZ 1985, 1150
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